Kokain-Skandal: Mildere Strafe für Faschingsprinzessin

13.11.2018, 06:00 Uhr

Die Strafe der ehemaligen Nürnberger Faschingsprinzessin Assol I. wurde durch das Landgericht Nürnberg-Fürth gemildert. © Roland Fengler

Die 34-Jährige und ihr Verteidiger Malte Magold waren nach dem Urteil im Herbst 2017 in Revision gegangen. "Was meine Mandantin getan hat, war keine Beihilfehandlung – weder subjektiv noch objektiv", sagte der Rechtsanwalt damals. Die Frau hatte ihrem Gatten ein Hotelzimmer für eine Reise nach Spanien gebucht. Auf dem Heimweg führte er Kokain nach Deutschland ein, wurde erwischt und kassierte sechs Jahre Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Schuldspruch gegen die Ehefrau nichts auszusetzen, monierte aber die Strafhöhe: Es hätte genauer geprüft werden müssen, ob nicht ein minder schwerer Fall der Beihilfe vorliegt, so die Karlsruher Richter. Sie verwiesen den Fall zurück ans Landgericht. Am Montag wurde die Höhe der Bestrafung von einer anderen Strafkammer des Gerichts neu verhandelt. Seine Mandantin sei durch die Folgen des Strafverfahrens schon gestraft genug, von einer weiteren Bestrafung könne man deshalb absehen, befand der Verteidiger.

Die ehemalige Faschingsprinzessin schilderte selbst, wie dramatisch sich ihr Leben und das ihrer Kinder nach der Verhaftung ihres Ehemannes vor knapp zwei Jahren verändert hat: Der Fall ging nicht nur durch lokale, sondern auch überregionale Medien. Sie und ihre Familie seien ständig damit konfrontiert worden. Sogar aus Norddeutschland hätten sich Leute gemeldet. Auch ihre beiden Töchter seien in der Grundschule von anderen Kindern zum Beispiel mit "dein Papa ist ja im Knast!" gehänselt worden. Eine Tochter nahm das so mit, dass sie zum Psychologen musste.

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Sie selbst habe nicht nur privat, sondern auch im Berufsleben schwierige Zeiten durchlebt. Schließlich habe sie das Strafverfahren finanziell stark belastet. Sie verkaufe deshalb gerade ihr Haus im Stadtteil Fischbach, berichtete die 34-Jährige vor der 20. Strafkammer. Das Gericht unter Vorsitz von Michael Fischer berücksichtigte mildernde Umstände und verurteilte die Frau am Ende zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung. Die Folgen der Tat seien sicherlich dramatisch, aber dennoch selbst verursacht, so der Kammervorsitzende.