Pakete bestellt und nicht bezahlt: Internetbetrüger muss in Haft

31.3.2020, 17:48 Uhr

Von April 2019 bis Juni 2019 ließ der 39-Jährige sich vom Online-Handel Sonnenbrillen, T-Shirts und Elektroartikel schicken - bezahlen wollte er die Ware aber nicht. © Oliver Berg (dpa)

Der Name: falsch. Die Kontodaten: falsch. Die Adresse: falsch. Der Anklagevorwurf? Richtig, sagt der 39-Jährige. Von Computerbetrug in 58 Fällen spricht der Staatsanwalt - und im Landgericht Nürnberg-Fürth lässt der 39-Jährige über seinen Strafverteidiger Tobias Schmidt erklären, dass jeder einzelne Vorwurf zutrifft.

Von April 2019 bis Juni 2019 ließ er sich vom Online-Handel Sonnenbrillen, T-Shirts und Elektroartikel per Post schicken, die Ware sandte er an seinen Bruder weiter, dieser lebt in der Nähe der Hafenstadt Casablanca, im Westen Marokkos.

Auch dieser Bruder geriet ins Visier der Strafverfolger, doch geschnappt wurde bislang nur der 39-Jährige, er ging der Polizei im vergangenen Sommer ins Netz. Damals waren schon einige Paketzusteller misstrauisch geworden - fiel ihnen doch auf, dass der Mann sehr viele Pakete und Päckchen erhielt und zudem in ziemlich kurzen Zeitabschnitten offenbar immer wieder umzog.

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Paketzusteller getäuscht

Heute steht fest: Die unterschiedlichen Wohnungen in der Nürnberger Südstadt waren nur für einige Tage angemietet worden, und zwar über Airbnb, einen Vermittler für private Unterkünfte. Es soll der Bruder des Angeklagten gewesen sein, der die Wohnungen buchte und im Hintergrund das kriminelle Geschäft organisiert und gesteuert hat - der Angeklagte selbst klebte, um die Paketzusteller zu täuschen, den jeweils passenden Besteller-Namen an die Klingelschilder der unterschiedlichen Wohnungen und nahm die Pakete in Empfang.

Der 39-Jährige will nur als "Warenagent" tätig gewesen sein, der Bruder gilt als Rädelsführer. Die Paketlieferungen kamen erst in Düsseldorf an, später wechselte der 39-Jährige nach Nürnberg. Viel verdient habe er mit der krummen Tour angeblich nicht, Motiv der Betrügereien soll die "familiäre Verbundenheit" zum Bruder sein. Außer den ebenfalls online bestellten, doch nicht bezahlten, Lebensmitteln habe der Mann keinen Gewinn aus dem Betrug gezogen, sagt Rechtsanwalt Schmidt.

Große Reue

Als die Polizei den Mann schnappte, behauptete er erst, von den Betrügereien nichts gewusst zu haben. Er habe geglaubt, dass all die Produkte aus Gewinnspielen stammen und es sich um Preise handle. Dass er eher ein Pechvogel statt ein Glückpilz ist, ist dem Angeklagten jetzt offenbar bewusst. Über seinen Anwalt bekundet er große Reue.

Die Flure im Strafjustizzentrum sind derzeit leer gefegt. Man setzt auf Sicherheit - und deshalb läuft der Betrieb auf Sparflamme. Am Eingang messen Wachleute die Körpertemperatur der Besucher, die Behörde hat ihre Tätigkeit während der Dauer der Ausgangsbeschränkungen auf besonders dringliche oder eilige Angelegenheiten konzentrieren. Justizsprecher Friedrich Weitner nennt zur groben Orientierung folgende Überlegungen: In Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen werden Verfahren bearbeitet, die Leben, Gesundheit und Freiheit eines Beteiligten betreffen. Solche Rechtsstreitigkeiten sind im Gegensatz zu Verfahren, welche rein wirtschaftliche Aspekte betreffen, im Regelfall als eilbedürftig anzusehen.

Zeugen müssen vor Gericht erscheinen

Zum Kernbereich, der erledigt wird, gehören freiheitsentziehende Maßnahmen, aber auch Betreuungen und die Unterbringung einer Person, die sich selbst oder andere gefährdet, in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Justizsprecher Friedrich Weitner: "Wer als Zeuge in diesen Tagen eine Ladung erhält, muss auch zu Gericht kommen. Wer unsicher ist, ob die Verhandlung stattfindet, kann sich an die Telefonnummer auf der Ladung wenden."