Günstige Kindergartenbeiträge sollen etwas ungünstiger werden

18.12.2014, 08:44 Uhr

Die noch zu korrigierende Vorlage der Verwaltung für die Sitzung ab 16 Uhr im Evangelischen Haus, Wittelsbacherstraße, sieht vor, dass für alle Buchungszeiten der Elternbeitrag um sechs Euro monatlich erhöht wird.

Neun mehr ist falsch

Das gilt, so versichert Stadtpressesprecher Jürgen Ramspeck, für alle Stundenvariationen. In dem verschickten Beschlussvorschlag freilich ist abgedruckt, dass die Buchungen bereits ab bis zu vier Stunden täglich von bisher 82 um neun Euro auf 91 Euro angehoben werden sollen. Bei einer Betreuung bis acht Stunden sollten statt bisher 110 Euro künftig 119 Euro verlangt werden.

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„Da haben Sie zielgerichtet einen Fehler in der Vorlage gefunden“, meinte Ramspeck auf Anfrage des Tagblatts, „wir werden das bis zur Sitzung korrigieren.“

Prozent nicht Euro

Auch bei der Zweit- und Drittkinderregelung hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wurden bisher für das zweite Kind aus einer Familie 50 Prozent „Rabatt“ gewährt und wurden für das dritte oder weitere Kind aus einer Familie keine Elternbeiträge verlangt, so sollte der Nachlass laut Beschlussvorschlag für das zweite und weitere Kinder nur noch 20 Euro betragen.

„Falsch“, sagt Jürgen Ramspeck, „es müsste 20 Prozent Ermäßigung heißen.“

Wegen sechshundert Cent?

Von dieser Neuregelung verspricht sich die Verwaltung Mehreinnahmen von gerade einmal zirka 12.000 Euro im Jahr. Und sie bringt so manche Elternbeiräte der vier städtischen Kindergärten auf die Palme. Denn, so heißt es seitens des Elternbeirats des Anne-Frank-Kindergartens: „Wir sehen die Gefahr, dass der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz für manche Familien wirtschaftlich unmöglich gemacht wird.“

Und: „Insbesondere sehen wir die Notwendigkeit, zumindest die bestehende Zweit- (50 Prozent) und Drittkinderregelung (100 Prozent Ermäßigung) beizubehalten.“

Blick in die Nachbarstädte

Letzteres sieht auch Petra Novotny so, Stadträtin der Grünen, die selbst im Anne-Frank-Kindergarten arbeitet. „Ich sehe schon die grundsätzliche Notwendigkeit, die städtischen Gebühren an die der freien Träger wie Awo, kirchlichen oder vereinsmäßig organisierten Einrichtungen anzupassen“, sagt sie. Im Vergleich zu anderen Städten liege Schwabach noch auf einem guten Niveau, und das müsse man auch transportieren.

„Große Bauchschmerzen“ hat die 50-jährige Erzieherin und Mutter von zwei Kindern wie „ihr“ Elternbeirat bei den vielleicht künftig nur noch 20 Prozent Ermäßigung für Eltern mit mehr Kindern.

Auch in Schwabach gilt das Kinder- und Jugendhilfegesetz. So gibt es auch hier finanzielle Hilfen für einkommensschwache Familien, zum Beispiel die Übernahme der Kinderbetreuungskosten: www.schwabach.de/sozial/dienste