Kennzeichendiebstahl mit Fahrzeugklau „vergolten“

22.1.2015, 08:24 Uhr

Zur Sicherung eines privaten Darlehens hatte ein 34-Jähriger seinem Chef den Fahrzeugbrief seines VW-Busses übergeben und später auch auf dem Hof der Firma in Wendelstein abgestellt. Um seine Schulden schneller abbezahlen zu können, arbeitete der gelernte Maurer zusätzlich als Trockenbauer. Und da er Rigipsplatten transportieren wollte, klaute er sozusagen seinen verpfändeten Bus.

Marc B. (Name geändert) wollte sich unbedingt vor Gericht detailliert auf die Sache einlassen und erklärte der Richterin und dem Staatsanwalt, dass 90 Prozent der Vorwürfe stimmen würden, zehn Prozent aber nicht. Lange habe der Bus vor seiner Haustüre in Nürnberg gestanden, damit er seiner Nebentätigkeit nachgehen konnte.

Eines Tages aber habe der Chef, der ja schon den Fahrzeugbrief hatte, kurzerhand die Kennzeichen abmontiert. Der Inhaber des Baugeschäftes wollte zudem, dass der T4 auf seinem Grundstück in Wendelstein geparkt wird.

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Auf Gelegenheit gewartet

Marc B. stellte dann wohl den Bus auf dem Betriebsgelände ab, doch er schaute sich immer wieder um, um zu erkunden, wann der Ladehof mal nicht abgesperrt war. So einen Moment nutzte er, um den Bauzaun zur Seite zu schieben und sich den Bus zu holen. Eine Schelle abmontiert, wie vom Staatsanwalt vorgehalten, habe er nicht, sagte der 34-Jährige.

Richterin und Staatsanwalt hatten es nicht leicht, dem Maurer zu verdeutlichen, dass es nicht klug war, gegen den Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 40 Euro Einspruch einzulegen. Der Staatsanwalt kündigte gar an, die Pfandkehr fallen zu lassen und einen Diebstahl anzuklagen, was die Sache noch teurer gemacht hätte. Von einer Tagessatzhöhe zwischen 50 und 55 Euro ging der Ankläger dann aus.

„Selbstjustiz verboten“

Die Richterin fragte, was Marc B. für ein Rechtsempfinden habe. „Sie können nicht eine Straftat mit einer anderen Straftat aufheben“, sagte Dr. Andrea Martin mit Blick auf den Kennzeichendiebstahl: „Selbstjustiz ist bei uns verboten.“ „Ihr Chef wollte halt sein Geld wiederhaben“, sagte die Richterin, „doch Sie haben trotz Abmahnung keinen Euro zurückbezahlt.“

Der Angeklagte sah sich schließlich vor der Entscheidung, wie weiter verhandelt werden sollte. Und als er erfuhr, dass er die zu erwartende Strafe auch abarbeiten könne, stimmte er dem Vorschlag des Staatsanwaltes und der Richterin zu und nahm den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

„Ich komme ja schließlich nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen“, sagte Marc B., „ich hab’s schon kapiert“.