Richter wiesen Klagen ab

12.1.2011, 09:31 Uhr

Fest steht dagegen, dass sich die Waltinger Vereine als Sieger des Rechtsstreits fühlen, der den Pleinfelder Ortsteil seit rund zwei Jahren in zwei Lager spaltet. Denn nach der Verkündung des Urteils ver­sammelten sich rund zwei Dutzend Waltinger vor dem Gerichtsgebäude in Ansbach und dokumentierten ih­ren Sieg mit einem Gruppenfoto.

Die sechs klagenden Familien, die in unmittelbarer Nähe des Sportplatzes wohnen, auf dem das Feu­erwehrhaus mit Vereinsheim entstehen soll, haben dagegen offensichtlich zu hoch gepokert. Statt einer eingeschränkten Nutzungszeit, auf die sie sich mit den Vereinen in einem Vergleich hätten einigen können, macht das Gerichtsurteil jetzt lediglich den Bescheid des Landratsamtes vom 10. Juni 2010 zur Auflage. In dem sind primär die Lärmgrenzwerte, die für das noch zu bauende Gebäude gelten, festgelegt: am Tag außerhalb der Ruhezeiten bis zu 55 dB(A) und in der Nacht (von 22.00 bis 6.00 Uhr) bis zu 40 dB(A). „Hier wird das Lärmniveau ausreichend festgelegt“, begründete Richter Weingarten das Urteil. Zu­dem sei in dem Bescheid der Betrieb des Vereinsheims hinreichend beschrieben. Dennoch erklärte Pleinfelds Bürgermeister Josef Miehling (FW), dass er am morgigen Donnerstag seinen Gemeinderat über eine Nutzungsvereinbarung abstimmen lassen wolle. „Wir wollen noch einmal auf die Kläger zugehen“, bot das Pleinfelder Gemeindeoberhaupt an.

Wie berichtet, konnten sich bislang beide Parteien nicht auf einen Kompromiss einigen: Während die Anwohner lediglich Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr akzeptieren wollten, beharrten die Vereine auf eine Öffnung bis mindestens 23.00 Uhr an Werktagen. Die Kläger boten ges­tern vor Gericht an, eine Öffnung  bis 23.00 Uhr von Juni bis August zu akzeptieren. Ein Vorschlag, den Richter Weingarten angeregt hatte: „Die Kläger sollten sich von dem Gedanken verabschieden, dass das Heim verhindert werden kann. Nur seine Nutzung kann eingeschränkt werden.“ (Mehr über das Urteil am Verwaltungsgericht lesen Sie in unserer mor­gigen Ausgabe.)

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