"Vergessen und kriminalisiert": Betrugsverdacht gegen Künstler ausgeräumt

5.3.2021, 13:06 Uhr

Monatelang konnten Künstler in der Pandemie nicht arbeiten. Als sie deshalb Nothilfen beantragten, kam Post von der Staatsanwaltschaft. © Stefan Boness/Ipon via www.imago-images.de, NN

Zu Beginn der Pandemie, im Frühjahr 2020, war die Rede von "Corona-Hilfen" für Selbstständige – doch statt Geld bekamen Künstler und Solo-Selbstständige im Herbst 2020 eine Vorladung zur Vernehmung.

Ein doppelter Schlag für viele Musiker aus Nürnberg, Fürth und der Region. Seit Monaten sagen sie Auftritt um Auftritt ab, verschieben erst und müssen schließlich endgültig absagen. Im Herbst gesellte sich der böse Verdacht "Betrug mit Hilfspaketen" hinzu und die Einladung in ein Kommissariat.

49 Verfahren gegen Künstler

Werbung
Werbung

In Zahlen gefasst bedeutet dies: 49 Ermittlungsverfahren waren bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth anhängig, der überwiegende Teil, so bestätigt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke, die Sprecherin der Behörde, wurde mittlerweile eingestellt. Neun Strafbefehle wurden verschickt – nicht alle blieben unwidersprochen, es könnten noch weitere Einstellungen durch die zuständigen Gerichte folgen.

Monatelang konnten Künstler in der Pandemie nicht arbeiten. Als sie deshalb Nothilfen beantragten, kam Post von der Staatsanwaltschaft. © Hans-Joachim Winckler, NNZ

"Mag mir vielleicht irgendwer erklären, was die ganze Nummer bezwecken sollte?", will der Fürther Musiker Martti Trillitzsch wissen. Gerade zog er die Einstellungsverfügung aus dem Briefkasten, doch wirklich dankbar, so sagt er, sei er nicht gewesen, als er per Schreiben offiziell wieder zum unbescholtenen Bürger erklärt worden ist.

Kein Anlass zur Anklage

Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung eingestellt. Dies meint nichts anderes, als dass keine Ermittlungsergebnisse vorliegen, die Anlass zu einer Anklage bieten würden. Auch Gerd Grashaußer, bekannt als "Geraldino", musste zeitweise mit dem Verdacht, einen Betrug begangen zu haben, leben.

Zwei Förderungen = Betrug?

Damit kein Missverständnis entsteht: Versuchter Subventionsbetrug lautete der Vorwurf – doch hier gerieten nicht etwa unsolidarisch agierende Musiker, die sich Hilfe erschleichen wollten, ins Visier der Ermittler. Hier ließen die Behörden Menschen strafverfolgen, die nicht mehr arbeiten durften, einen Antrag gestellt hatten und auf Hilfe hofften.

Wie es zu all dem kam? Gerd Grashaußer und Martti Trillitzsch etwa hatten Corona-Soforthilfe beantragt und anschließend Künstlerhilfe – zwei Förderungen. Genehmigt wurde nur eine, doch offenbar entstand allein dadurch der Anfangsverdacht des Betrugs. Der Sachverhalt ging in besagten 49 Fällen an das Landeskriminalamt und wurde an die örtlichen Kommissariate verteilt.



Aus rechtlicher Sicht handelte es sich nur um ein Ermittlungsverfahren, ein Vorverfahren. Schließlich ist die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, sobald ein Anfangsverdacht vorliegt, auch zu ermitteln.

Vergessen und kriminalisiert

Doch aus Sicht der Betroffenen fühlt sich dieses Ermittlungsverfahren nicht so harmlos an: Gerade die Künstler und Solo-Selbstständigen erleben seit einem Jahr, als "nicht relevant" einsortiert zu werden. Sie hören, wie Hilfe versprochen, aber nicht gewährt wurde. "Erst vergessen, dann kriminalisiert", so formulierte es Ralf Peisl als Rechtsanwalt eines Betroffenen im Herbst.

Juristen sprechen von Betrug, wenn falsche Tatsachen vorgespielt werden – überspitzt formuliert, könnte man die Frage stellen, ob die aufgelegten Förderprogramme ihrem Namen gerecht wurden. Sie wurden, in jenem Zeitraum, in dem sie von den später verdächtigten Antragstellern nicht richtig ausgefüllt wurden, teils rückwirkend geändert, und strotzten vor Behördendeutsch.

Doch tatsächlich standen die Hilfen im ersten Anlauf nur im Schaufenster: Statt der vom Freistaat erwarteten 60.000 Anträge gingen nur 10.000 Anträge ein.