Wenn Lesen Spuren hinterlässt

eBooks: Saugende Datenkraken oder die Zukunft des Buchmarkts?

6.7.2021, 10:49 Uhr

Viele Bücher bequem mit in den Urlaub nehmen, das eBook macht es möglich. © imago images/Cavan Images

"Bücher sind die stehende Armee der Freiheit" heißt es beim fränkischen Schriftsteller Jean Paul. Ungefähr so viel Platz brauchen sie auch, was das führende Argument für das Medium eBook ist. Seit die Bibliotheken digital geworden sind, passen sie in eine Handtasche. Die stehende Armee kommt mit aufs Sofa und an den Strand – für Vielleser eine prima Sache. Besitz belastet, das wussten schon Diogenes.

Kindle & Co. passen bestens in eine Zeit, in der es en vogue ist, mit möglichst wenig Ballast durchs Leben zu rauschen. Bücher, Filme, Musik, selbst private Fotos und Daten – alles auf der Festplatte gespeichert oder noch bequemer in die Cloud ausgelagert. Dem ollen Brockhaus, der bildungsbürgerliche Bücherregale meterweise verstopfte, trauert kaum einer nach.

Am Anfang nur ein Marketing-Gag

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Als 1988 das erste kommerzielle Buch erschien, das sich vollständig elektronisch lesen ließ (damals noch am Computer), war das ein Marketing-Gag – passenderweise von Cyberpunk-Pionier William Gibson, der seinen Roman "Mona Lisa Overdrive" digital auflegte. Ein Thema wurden eBooks 2004, als Sony in Japan ein erstes ernstzunehmendes elektronisches Lesegerät auf den Markt brachte.

2007 veröffentlichte Amazon in den USA den Kindle-Reader – mit direkter Anbindung an den hauseigenen Onlineshop. Seit April 2011 ist das Gerät auch in Deutschland erhältlich. Als direkte Antwort auf Amazon brachte der deutsche Buchhandel 2013 das elektronische Lesegerät Tolino an den Start.

Heute gibt es verschiedene eBook-Reader, die längst mit ästhetischem Anspruch und hoher Nutzerfreundlichkeit punkten: geringes Gewicht, hohe Akkuleistung, lesefreundliche Displays, schicke Funktionen wie Zoom und Volltextsuche und viel Angebot im Online-Buchladen. Nur so unvergleichlich-verführerisch nach frischem Druckwerk riechen tun die digitalen Brüder noch nicht.

Mit der Einführung des Kindle-Lesegeräts in Deutschland zog 2011 der Umsatz bei eBooks an. Erstmals erreichten sie einen Marktanteil von einem Prozent am Gesamtumsatz der Buchindustrie. 2014 wurden in Deutschland bereits 24,8 Millionen eBooks verkauft, was einem Anteil von 4,3 Prozent entsprach. Die Corona-Krise hat das digitale Buchgeschäft nochmal angekurbelt: 2020 stieg der Absatz im Vorjahresvergleich um 10,8 Prozent auf 35,8 Millionen verkaufte Exemplare. Trotzdem ist der Anteil von eBooks am gesamten Buchmarkt immer noch übersichtlich – 2019 lag er bei 5,0 Prozent, 2020 bei 5,9 Prozent.

Rechtlich sind eBooks eine ganz andere Welt

So praktisch die neue Technik ist – verleihen, verschenken oder gebraucht weiterverkaufen gestaltet sich schwierig, technisch gesehen, vor allem aber rechtlich. Denn anders als bei einem Buch in Papierform gilt bei einem eBook der Erschöpfungsgrundsatz nicht. Nach diesem Grundsatz können urheberrechtlich geschützte Werke, die in den Verkehr gebracht wurden, weiter vertrieben werden. "Der Käufer eines eBooks hat dagegen nur das Recht erworben, eine Datei herunterzuladen – das war's. Keine Möglichkeit, diese auf dem Zweitmarkt wieder loszukriegen", sagt Stephan Husemann, Richter am Oberlandesgericht Nürnberg.

Der Gesetzgeber unterscheidet genau zwischen analogen und digitalen Büchern. Aus urheberrechtlicher Sicht sind das zwei Welten, auch wenn es sich um ein und dasselbe Werk handelt. Wer ein analoges Buch besitzt, kann dieses jederzeit weiterverkaufen. Kopien für den privaten Gebrauch sind möglich. Digital stellt sich die Situation ganz anders dar. Stephan Husemann: "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein analoges Buch mit den Jahren schlechter wird: Es bekommt Flecken und Eselsohren, wird brüchig – was den Wert mindert. Eine Datei hingegen nutzt sich nicht ab, auch als Kopie bleibt sie gleichwertig."

Was geht, ist ausleihen: Öffentliche Bibliotheken bieten seit Jahren erfolgreich eBooks an, deren Ausleihe bequem von zu Hause aus getätigt wird – Digitales Rechtemanagement (DRM) macht's möglich. Ist die Verleihzeit abgelaufen, lässt sich die Datei auf dem Reader nicht mehr öffnen.

Der gläserne Leser

Digital ist bequem, birgt aber auch Gefahr und weckt Begehrlichkeiten. Wo Daten erhoben werden, wird es immer einen geben, der sie abschöpfen will. "Wer liest, der wird gelesen" überschrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung schon vor fast zehn Jahren einen Beitrag über den "gläsernen Leser". Tenor: Wer einen eBook-Reader benutzt, konsumiert nicht nur Daten, sondern erzeugt auch welche. Verlage erhalten Einblick in Leserköpfe, wissen präzise, wer wann wo bis wohin gelesen hat. Was seine Themen sind. Welche Textstellen er sich angestrichen hat. Und lernen – der entscheidende Punkt – was ankommt und was nicht. Und wie man das Leserbedürfnis optimieren kann.

Klar ist: Sobald diese Daten vorliegen, werden sie auch genutzt – in jeder denkbaren Weise. Der große Bruder weiß, was du liest. Das Netz kennt uns schon heute viel besser als wir uns selbst, da ist es nur konsequent, wenn die Maschine proaktiv tätig wird und uns nur noch die Bücher anbietet, die uns eh gefallen. Oder wir kriegen sie gleich maßgeschneidert geliefert. "Wie wird sich der Literaturbetrieb verändern, wenn der Verlag etwa präzise weiß, dass 27 Prozent der Leser nach der Hälfte des zweiten Kapitels das Buch zur Seite gelegt haben, als eine sympathische Randfigur mit Potential zur Nebenheldin einen tragischen Unfalltod erleidet?", so die FAZ weiter.

Eine Frage des Urheberrechts

Und dann ist da noch der Fall von den Büchern, die über Nacht plötzlich verschwunden waren. Im Juli 2009 löschte Amazon ohne zu fragen eine Reihe an eBooks (darunter witzigerweise "1984" von George Orwell) von den Readern seiner Kunden – bei Kindle geht so etwas problemlos, das Gerät ist online mit Amazon verbunden – und überwies den Kaufpreis zurück. Die betroffenen Bücher wurden laut Amazon von einem Verlag eingestellt und verkauft, der dafür nicht die notwendigen Rechte besessen habe. "Der Ärger ist gewaltig und lässt ahnen, dass es wirklich ein großer Unterschied sein wird, ob man in der digitalen eBook-Zukunft etwas schwarz auf weiß besitzt, oder eben nicht", kommentierte das Handelsblatt damals.

Richter Husemann indes bewertet die Aktion aus juristischer Sicht positiv. "Vom Urheberrecht aus gesehen war es im Ergebnis sicher richtig von Amazon, das zu löschen, aber natürlich ist das auch eine Frage des Stils. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein gewitzter Anwalt da einen über die Rückerstattung hinausgehenden Schadensersatz hätte einfordern können." Letztendlich ist aber genau das der Fluch des Digitalen.

Unliebsame Bücher, umstrittene Biografien oder auch nur einzelne Absätze, Textzeilen oder Worte, die auf Knopfdruck verändert und umgeschrieben werden können – nicht nur Diktatoren lieben dieses Feature. Schaudernd erinnert sich der Kulturpessimist an düstere Zukunftsentwürfe wie in den Romanen "Schöne neue Welt", "Fahrenheit 451" und natürlich besagtes "1984", wo ein "Ministerium für Wahrheit" beständig die Vergangenheit redigiert.



Trotzdem ist die entscheidende Frage am Ende eine ganz andere. Gut 20 Prozent der Zehnjährigen in Deutschland, warnen Fachleute, können Texte nicht sinnentnehmend lesen, also so, dass sie hinterher sagen können, was sie da gelesen haben. Damit liegt die Bundesrepublik unter dem EU-Durchschnitt, mit dem kleinen aber bemerkenswerten Zusatz, dass diese Fähigkeit in keinem anderen Land so sehr von der sozialen Herkunft abhängt. Corona hat auch diese besorgniserregende Entwicklung turbomäßig befeuert. Ob analog oder digital, ist also erst einmal egal. Hauptsache es wird überhaupt gelesen.