Berngau: Bauland-Erschließung "nach innen" fehlt

14.8.2020, 13:27 Uhr

Konkret geht es um eine Bauanfrage in der Eichenstraße, erinnerte Bürgermeister Thomas Meier an einen entsprechenden Antrag in einer der letzten Sitzungen. Ein Teil der Anwesen entlang der Neumarkter Straße verfügt im hinteren Bereich (Eichenstraße) über große Grünflächen.

Im Bebauungsplan "Seewiesen" aus den 80er Jahren sind diese als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, an die sich dahinter wieder Wohnbebauung anschließt. Nach und nach kommen Anträge auf Bebauung dieser bislang landwirtschaftlichen Grundstücke. Meier informierte, man habe Gespräche mit den Besitzern geführt und dabei festgestellt, dass die Gemeinde die Grundstücke nicht ankaufen kann, weil keine Abgabebereitschaft da ist.

Normalerweise funktioniert ein Baugebiet so, dass die Gemeinde den Grund ankauft, den Bebauungsplan aufstellt und die Parzellen mit Infrastruktur versieht und abverkauft. Um trotzdem Bebauung auf diesen Flächen zu ermöglichen, hat der Gemeinderat im Juni beschlossen, diese ist nur möglich, wenn Stichstraßen errichtet werden, um die Entwicklung im Süden und Osten zu gewährleisten.

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Viele Grundstücke unbebaut

Weil man nicht nur diesen kleinen Bereich der freien Grundstücke beplanen möchte, sondern die Dorfentwicklung für die nächsten 15 Jahre in dieser Dorfecke mit Rathaus, Arztpraxis, Kindertagesstätte und Schule im Blick hat, soll eine Art Dorfentwicklungsplan entstehen, wofür es auch Zuschüsse aus der Städtebauförderung gibt.

Dafür hatte Meier Städteplaner Ralf Stadter von einem Bayreuther Planungsbüro in die Sitzung eingeladen. Er ging kurz auf Punkte im Landesentwicklungsprogramm Bayern ein, die für Berngau zutreffen wie Flächensparen oder Innen- vor Außenentwicklung. Er sieht mit vielen unbebauten Grundstücken im inneren Dorfbereich Entwicklungspotential, behaftet mit dem Problem, dass der Grund in privater Hand ist und früher landwirtschaftlich genutzt worden ist.

Letztere gehe zurück und die Frage ist, was passiert in den nächsten Jahren mit den Hofstellen. "Der Ortsrand ist zwar dicht bebaut, was jedoch fehlt, ist die Erschließung nach innen", so Stadters Feststellung. Er vermisst Wegeverbindungen, die den ganzen Ort verzahnen. "Manchmal reicht da schon ein Fuß- und Radweg." Was soll in den Entwicklungsplan? Entlang der Eichenstraße ist eine Bebauung möglich, die Mittelflächen sind nicht erschlossen. Auf letzteren ist mehr möglich als nur eine Häuserzeile entlang der Straße.

Neue Nutzung für Rathaus

Im großen Umgriff muss die Kindergarten- und Schulstraße eingezogen werden, holte Stadter aus. Für das Rathaus muss nach dessen Umzug in die Ortsmitte eine neue Nutzung gesucht werden. Die Platzsituation der Kita verschärft sich durch den Erweiterungsbau. Freiflächen, Hol- und Bringbetrieb sind zu berücksichtigen und die Parksituation vor der Arztpraxis ein paar Häuser weiter. Bei der Schule muss geprüft werden, ob weitere Flächen notwendig sind. All das will er in seine Rahmenplanung einfließen lassen, aus der dann wieder einzelne Bereiche für Detailplanungen herausgenommen werden können, ohne dass sich die Gemeinde etwas verbaut.

Christian Wild sprach die ähnliche Grundstückssituation im südlichen Teil der Neumarkter Straße an, der in dieser Planung nicht enthalten ist. Den sollte man parallel laufen lassen. Josef Möges, Geschäftsführer in der Verwaltungsgemeinschaft, winkte ab. Es ist das erste Projekt dieser Art. "Erst mal sehen wie es läuft."

Veränderungssperre bis 2022

Um den Bebauungsplan über diese Privatgrundstücke durchzusetzen, empfiehlt das Landratsamt die "Veränderungssperre", das heißt, auf diesen bislang noch landwirtschaftlich deklarierten Flächen darf erst mal nichts verändert werden, bis die Gemeinde den Bebauungsplan drübergelegt und damit auch die Straßenführungen festgelegt hat.

Die Veränderungssperre ist bis zwei Jahre gültig. Gerhard Grad fragte nach, wie lange so eine Planung dauert und erfuhr, in diesem Fall müssen die Rahmenplanung und der Bebauungsplan parallel laufen, damit die Bauwerberin im kommenden Jahr bauen kann. Die Veränderungssperre gilt für die Grundstücke 10, 12, 14, 17, 19 und 21.