Falschaussage vor Gericht: Ex-Soldat wollte Kumpel helfen

22.1.2020, 17:43 Uhr

Für den jungen Mann, der damals vor Richter Rainer Würth standhaft geblieben war und trotz strenger Ermahnungen und der Androhung, selbst vor Gericht gestellt zu werden, an seiner Aussage festgehalten hatte, gab es nun ein unerfreuliches Wiedersehen. Er war wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt und wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Er genoss ein wenig Nachsicht. Denn der 24-Jährige hatte wahrlich keinen leichten Start ins Leben. Als Baby konnte er gerade noch vor dem Hungertod gerettet werden. Die alkoholkranken Eltern waren nicht in der Lage, ihn zu versorgen. Dank einer liebevollen Pflegefamilie und anderen Menschen, die ihm halfen, schaffte er den Quali und absolvierte eine Lehre.

Einsatz im Afghanistan

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Doch die Mutter, die auch während der Schwangerschaft an der Flasche hing, hatte ihm ein fötales Alkoholsyndrom als bleibenden psychischen Schaden mitgegeben. In schwierigen Situationen ist der junge Mann schnell überfordert und bringt einfache bürokratische Dinge nicht auf die Reihe.

Aber immerhin schaffte er es, dass die Bundeswehr ihn als Zeitsoldaten übernahm. Er kam auch in Afghanistan zum Einsatz. Doch dann geriet er in die falschen Kreise. Auf der Suche nach Anerkennung schloss er sich einer Neonazi-Gruppe an, vergeudete sein Geld, indem er die "Kameraden" frei hielt und wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. An der Geldstrafe muss er jetzt noch knapsen. Das war auch das Ende seiner Zeit als Soldat. Die Bundeswehr ist da konsequent.

In seiner Suche nach Anerkennung sei, vermutet sein Pflichtverteidiger Markus Meier, auch das Motiv für die Falschaussage zu finden. Die räumte der Angeklagte ohne Wenn und Aber ein. Es tue ihm leid.

Er wollte helfen

Dieses Geständnis wertete Staatsanwaltsvertreter Thomas Leykam zu Gunsten des Angeklagten und zu seinem Glück habe die Falschaussage nicht zu einem Fehlurteil geführt, meinte Leykam. Er forderte eine Haftstrafe von sieben Monaten, die aber auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Leykam griff auch die Anregung von Markus Meier auf, dem jungen Mann zusätzlich zur Betreuung noch einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. Auf eine Geldauflage könne man verzichten.

Meier geht davon aus, dass das Unrechtsbewusstsein seines Mandanten durch die psychische Erkrankung etwas eingeschränkt sei. Er habe bei seiner Tat nur jemand helfen wollen und wenig kriminelle Energie an den Tag gelegt. Aus den rechtsradikalen Kreisen habe er sich gelöst. Drei Monate Haft sollten genügen.

Richter Rainer Würth erkannte durchaus die mentalen Schwierigkeiten, mit denen der junge Mann zu kämpfen hat. Er verurteilte ihn zu sechs Monaten Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung. Auch Würth sah die Notwendigkeit eines Bewährungshelfers, eine Geldauflage brauche es nicht. Der junge Mann habe noch eine Menge Schulden und ihm solle nicht der Blick auf das Ende des Tunnels verstellt werden.