Gast führte sich auf und wurde auch noch renitent

6.2.2019, 12:30 Uhr

Der junge Mann war von Polizisten aus dem Bezirkskrankenhaus Regensburg zum Amtsgericht Neumarkt gebracht worden. Nach eigener Aussage ist er dort wegen drohender Verwahrlosung untergebracht. Richter Rainer Würth vermutete eher massive psychische Probleme.

Doch der Angeklagte ließ kaum hinter die Fassade von Gleichgültigkeit blicken. Nur wenn die Sprache auf den Zusammenstoß mit den Polizisten kam, ging er aus sich raus. Grundlos zusammengeschlagen hätten die ihn und sehr grob angefasst. Dass sie keine Samthandschuhe anhatten, räumte auch der Polizeibeamte im Zeugenstand ein, aber der junge Mann sei einfach absolut unkooperativ gewesen.

Die Polizei war von einem Pärchen und der Mutter des 30-Jährigen gerufen worden. Letztere fühlte sich bedroht, als der Sohn nachhause kam.

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Zuvor hatte er sich mit flüchtigen Bekannten angelegt, die ihn auf dem Jura-Volksfest kennengelernt und ihm am frühen Morgen angeboten hatten, bei ihnen zu übernachten.

Schnell bereut

Das bereuten sie schnell. Denn der Logiergast führte sich sofort auf, als wäre er hier zuhause, durchsuchte Schränke und riss ohne zu fragen Packungen mit Knabberzeug und Getränken auf. Als die junge Frau ihn aufforderte, das sein zu lassen und zu verschwinden, wurde sie von ihm geschubst und geohrfeigt. Dass er ihr im Gerangel schmerzhaft auf den Knöchel trat, sei wohl nicht absichtlich geschehen, sagte sie als Zeugin aus.

Ihr damaliger Freund ging dazwischen und lieferte sich mit dem inzwischen sehr ungebetenen Gast einen heftigen Schlagabtausch. Er trug ein blaues Auge und Prellungen am ganzen Körper davon. Schließlich aber gelang es ihm, den Besucher aus der Wohnung zu drängen.

Die Polizeibeamten, die sich auf die Suche nach ihm machten, hatten ihn bald gefunden. Sie kannten ihren Pappenheimer ja schon aus anderen Einsätzen. Bei der Kontrolle wehrte der sich zwar nicht offensiv, aber er habe sich gegen die Taschenkontrolle und dann auch gegen die Fesselung gewehrt. Der Widerstand war begleitet von so netten Worten, wie "Scheißbullen".

Staatsanwältin Katharina Eckert sah die Vorwürfe in der Anklageschrift als erwiesen an. Die Aussagen der Zeugen, die keinen ausgeprägten Belastungseifer gezeigt hätten, seien schlüssig gewesen. Deshalb müsse der junge Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Widerstands und Beleidigung verurteilt werden. Sie forderte elf Monate Haft ohne Bewährung. Denn sie könne beim besten Willen kein Anzeichen erkennen, dass sich der mehrfach vorbelastete Angeklagte bessern würde. "Sie haben nichts gestanden und keine Reue gezeigt und sich darin gefallen, mich nachzuäffen", sagte sie. "Aber sei‘s drum." Er könne sich nicht bei dem Pärchen für etwas entschuldigen, was er nicht getan habe. Das wäre ja ein Schuldeingeständnis. Er kenne die beiden gar nicht, behauptet der 30-Jährige.

Richter Rainer Würth ergänzte die Liste der Vorwürfe noch um Hausfriedensbruch, blieb aber in seinem Urteil mit neuen Monaten unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Auseinandersetzung mit den Polizisten wollte er nicht überbewerten. Auch, dass sie beim Angeklagten ein Messer gefunden hatten, sah er etwas milder. Er ging nicht davon aus, dass es für mehr als zum Brotzeit machen eingesetzt werden sollte. Zudem sah er eine gewisse alkoholbedingte Enthemmung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.