Longboard fuhr wie von Geisterhand
5.3.2021, 14:17 UhrBei einer Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der 19-jährige Amberger es mit einer Fernbedienung nebst verbauten Elektromodul betreiben konnte. Er ist zwar im Besitz einer Fahrerlaubnis, verstieß aber mit seinem Board gegen einige Inhalte der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (kurz eKFV) und dem Pflichtversicherungsgesetz.
Um noch nach Hause zu kommen, wurde ihm sein Fortbewegungsmittel belassen, die Fernbedienung jedoch als Beweismittel und der Untersagung zur weiteren Benutzung sichergestellt.