Rosenkrieg vor dem Richter beendet

19.1.2017, 14:31 Uhr

Ein Paar schlägt sich und verträgt sich. Der Rosenkrieg endete vor Gericht im Einvernehmen. © dpa

Die sechsfache Mutter bekam einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu 50 Euro zugesandt, gegen den sie mit Erfolg Einspruch einlegte. Ihre Anwältin erklärte vor dem Amtsgericht Neumarkt, dass ihre Mandantin darauf bestehe, am fraglichen Tag gar nicht in der Wohnung gewesen zu sein. Lange hielt Rechtsanwältin Claudia Schenk diese Strategie aber nicht durch.

Der Zeuge und Anzeigeerstatter konnte dem Gericht ziemlich glaubhaft darlegen, dass er sich von den überraschenden Besuchen und telefonischen Belästigungen seiner Verflossenen ordentlich genervt fühlte. Sie habe ihm unter anderem ganz offen erklärt, dass sie seine Wohnung nach Spermaspuren durchsucht und Papiertaschentücher zur Untersuchung eingesandt habe. Was sie genau damit bezweckt haben könnte, blieb im Unklaren.

Allerdings konnte er nicht mit Gewissheit sagen, dass sie im Sommer 2016 über keinen Wohnungsschlüssel mehr verfügte. Er vermutete, dass sie über ein aufgedrücktes Fenster in die Kellerwohnung eingedrungen sei.

Werbung
Werbung

Kein Interesse an Verurteilung

Vor Gericht verhielten sich aber beide Parteien sehr gesittet, so dass die Rechtsanwältin sich zu der Frage ermutigt sah, ob überhaupt noch ein Strafverfolgungsinteresse seitens des 41-Jährigen bestehe. „Nein“, sagte der, er möchte der Ex nicht weiter schaden. Sie solle ihn halt einfach in Ruhe lassen. Da brauchte Richter Rainer Würth gar nicht lange mit Staatsanwältin Laura Heinz zu verhandeln. Das Verfahren wurde eingestellt.

„Machen Sie sich klar“, gab Richter Würth dem Pärchen mit auf den Weg, „dass derlei Dummheiten immer zwei Beteiligte brauchen. Hören Sie auf damit, die Polizei zu rufen, wenn zwischen Ihnen die Fetzen fliegen. Am besten gehen Sie sich aus dem Weg“. Doch nach der Verhandlung spazierten die beiden einträchtig durch den Stadtpark in Richtung Neuer Markt.