Sind Silos bei Harenzhofen Eingriff in Landschaft?

13.5.2017, 12:50 Uhr

Im Zuge der Baugebietserschließung in Unterwiesenacker sind für die ordnungsgemäße Oberflächenwasserbehandlung diese beiden Becken erforderlich und sie sind im Bebauungsplan des Gebiets "Zum Setzer" auch bereits vorgesehen.

Da beide Becken ein Volumen von über 100 Kubikmetern messen, musste für dieses Vorhaben allerdings eine separate Baugenehmigung erteilt werden. Das Becken an der Teilfläche mit der Flächennummer 2226 Gemarkung Oberwiesenacker wird über 222 Kubikmeter verfügen, das zweite Becken an der Teilfläche Flächennummer 1750 Gemarkung Oberwiesenacker wird über 356 Kubikmeter betragen.

Die Becken würden laut Bürgermeister Kraus allerdings nicht zusammenhängen, es handle sich hier um Erdbecken mit einem Auslaufbauwerk, welche bereits ordnungsgemäß und technisch geplant und geprüft sind.

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Keine Gefahr für Fußgänger

Auf Nachfrage des zweiten Bürgermeisters Klemens Meyer bezüglich der Einzäunung und einer möglichen Gefährdung für Fußgänger entlang der Becken informierte Bernhard Kraus, dass die Ränder der Becken so gestaltet werden, dass eine Gefährdung hier nicht vorliegt. Die beiden Bauanträge wurden einstimmig genehmigt.

Im Bezug auf das Sondergebiet zur "Landwirtschaftlichen Trocknung und Lagerung" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung bei Harenzhofen hat der Stadtrat weitere verschiedene Stellungnahmen zur Auslegung der Bauleitplanung abgewogen.

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg etwa erhebt in seinem Schreiben vom 20. April keinerlei Einwände gegen den Bebauungsplan, wies allerdings darauf hin, dass für die Niederschlagswasserentsorgung ein Wasserrechtsverfahren erforderlich ist. Diese Hinweise werden durch die Stadtverwaltung an den Vorhabenträger weitergegeben.

Die Fachkraft für Naturschutz vom Landratsamt Neumarkt monierte erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild und stellte fest, dass die Vermeidungsmaßnahmen nicht anrechenbar seien. Daher könne der Ausgleichsfaktor nicht so stark reduziert werden und sollte eher in der oberen Spanne festgesetzt sein. Dies im Hinblick der Tatsache, dass die geplanten Silos sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken.

Gedeckte Farben

Zur Umsetzung der Grünordnung wird dem Stadtrat Velburg daher empfohlen, mit dem Bauantrag die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes festzusetzen. Der Stadtrat allerdings ist der Meinung, dass im Bebauungsplan weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahen aufgeführt sind, die eine Verwendung eines Faktors im mittleren unteren Bereich rechtfertigen. Außerdem werden alle Schutzgüter mit der Kategorie "gering" angesetzt.

In Bezug auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild weist der Stadtrat darauf hin, dass bereits eine Vielzahl von Beeinträchtigungen vorhanden sind, wie etwa die bestehende Grüntrocknungsanlage und die Windkraftanlagen im Umfeld. Außerdem werden die geplanten Silos nicht die umgebenden Waldflächen überragen und durch die gedeckten Farben entstehen nach Meinung des Stadtrates keine übermäßig negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Daher hält der Stadtrat von Velburg auch weiterhin an einem Ausgleichsfaktor von 0,4 fest, da der überwiegende Teil der Schutzgüter in die Kategorie "gering" einzustufen ist.

Die Forstverwaltung Neumarkt fordert in ihrem Schreiben ein Verbot einer Einzäunung im Bereich der Fällzone des Waldes, dies wird jedoch nicht in den Bebauungsplan aufgenommen, da eine Einfriedung aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich sein kann. Die Gesamtplan-Feststellung und der Satzungsbeschluss hierfür erfolgten einstimmig.