Soldat nach Randale vor Neumarkter Disco vor Gericht

2.4.2018, 10:26 Uhr

Seit er vor einer Neumarkter Disco randaliert hat, sind die Karrierepläne bei der Bundeswehr für einen 24-Jährigen Geschichte. Vor dem Amtsgericht Neumarkt musste er sich nun für seinen Ausraster verantworten. © Rurik Schnackig

Der damals 24-Jährige hatte gemeinsam mit Freunden die Diskothek in Neumarkt verlassen, wollte aber dann wieder rein. Das verwehrten ihm die Türsteher, weil er betrunken war. Die spätere Blutprobe bestätigte das: 2.2 Promille. Auch von Polizeibeamten, die wegen einer anderen Sache gerade vor Ort waren, ließ er sich nicht belehren. Er warf ihnen Beleidigungen aus der untersten Schublade an den Kopf und versuchte sich dem Zugriff der Beamten zu entziehen. Nur mit viel Mühe gelang es diesen, den kräftigen und hoch gewachsenen jungen Mann unter Kontrolle zu bringen und zu fixieren.

Der junge Mann hatte sich äußert aggressiv gezeigt und sich mit Händen und Füßen gewehrt. Zum Glück lief das aber ohne ernsthafte Blessuren für alle Beteiligten ab. Auf der Inspektion, als er in die Ausnüchterungszelle gebracht werden sollte, wiederholte er seine Gegenbwehr noch einmal.

Verteidiger Jahn-Rüdiger Albert sagte, sein Mandant habe nicht vor der Polizei davon laufen wollen, sondern nur einem Kumpel, der Richtung Bahnhof unterwegs war, Geld für die Zugkarte geben wollen. Dass das nicht ganz rational war, erkläre sich aus der Alkoholisierung.

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Zwar hat sich der Ex-Soldat inzwischen bei den eingesetzten Polizeibeamten entschuldigt und dasselbe beim Türsteher versucht, aber seine Bitte, die Sache unter den Tisch zu kehren, wurde ihm nicht erfüllt. Mit den obigen Konsequenzen.

Einmaliger Ausrutscher

Richter Rainer Würth vermutete nach dem Eindruck, den der Angeklagte vor Gericht machte, einen einmalige Ausrutscher. Dafür spricht das Bundeszentralregister, das bislang noch ohne Eintrag war. Die Entlassung aus der Bundeswehr habe ihn hart getroffen, zumal er in seinem erlernten Beruf als Maurer jetzt deutlich weniger verdient. Überdies drücken den jungen Mann Schulden von rund 50.000 Euro. Das meiste stammt aus einem Darlehen, das er aufgenommen hat, um seiner Mutter aus einer finanziellen Patsche zu helfen.

Dies alles bezog Staatsanwalt Robin Pyka in seine Überlegungen mit ein und kam zu dem Schluss, eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung mit einer Geldauflage von 1000 Euro sei hier angemessen.

Das gefiel Rechtsanwalt Albert nicht. Eine Freiheitsstrafe habe sein Mandant angesichts der bitteren Umstände nicht verdient. Er plädierte für eine Geldstrafe von maximal 130 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Eine Gerichtsverhandlung sei zwar kein Wunschkonzert, wandte sich Richter Rainer Würth an den Angeklagten. Aber er fragte ihn trotzdem, was ihm weniger unangenehm wäre: Haft auf Bewährung oder Geldstrafe. Das Vertrauen des jungen Mann in sich selbst scheint nicht sehr groß zu sein, denn er wählte die Geldstrafe. Bewährung sei ihm zu unsicher.

Würth erfüllte ihm den Wunsch. Der Maurer muss 200 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen, bekam aber Ratenzahlung von 160 Euro monatlich gewährt. Die empfindliche Strafe soll ihn daran erinnern, dass er völlig grundlos verbal und körperlich auf die Beamten los gegangen war. Seine damaligen psychischen Probleme seien eine Erklärung, aber keine Entschuldigung, so der Richter.