Unzucht im Seniorenheim

4.5.2016, 16:15 Uhr

Am 8. November, zwischen 16 und 16.30 Uhr ging der psychisch kranke Mann zu einer anderen Bewohnerin ins Zimmer; die Frau ist aufgrund eines vor vielen Jahren erlittenen Schlaganfalls halbseitig gelähmt und bettlägrig.

Aufgrund ihrer Krankheit war sie nicht fähig, sich zu wehren, als der Mann ihr Nachthemd lupfte und sie unsittlich berührte. Doch Pflegekräfte ertappten den Mann und brachten ihn dazu, das Zimmer wieder zu verlassen. Aus juristischer Sicht hatte er eine widerstandsunfähige Person sexuell missbraucht. Doch da der Mann unter einer hirnorganisch bedingten Persönlichkeits- und Verhaltensstörung leidet, und zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war, kann er nicht bestraft werden.

Allerdings steht zu befürchten, dass er erneut rückfällig wird und wieder erheblich rechtswidrige Taten begeht. Als Straftäter könnte er schon wegen einer geringfügigen Straftat in die forensische Psychiatrie zwangseingewiesen werden. Dies passiert in dem Fall, jedoch wird unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die Vollstreckung der Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt.

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