Autobahn-Schleicher

Mindestens sieben Autos: Hochzeitsgesellschaft blockiert A93 bei Regenstauf - Polizeieinsatz

29.5.2023, 19:37 Uhr

Ein Luftballon in Herzform mit der Aufschrift "Just Married" ("Frisch verheiratet") ist an einem Brautauto befestigt. (Symbolbild) © IMAGO/Silas Stein

Auf deutschen Autobahnen gilt Tempo 130 als Richtgeschwindigkeit - heißt auch: Schneller und langsamer Fahren ist prinzipiell erlaubt, der Wert stellt lediglich eine Empfehlung auf "Straßen ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit" dar. Rasen ist allerdings nicht gewünscht, genauso wenig wie Trödeln. Laut Straßenverkehrsordnung "StVO" gilt nämlich: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." Genau das hat eine Oberpfälzer Hochzeitsgesellschaft aber offenbar getan.

Wie "oberpfalz-aktuell" unter Berufung auf die Polizei Schwandorf berichtet, sollen am Samstag mehrere Autos auf der A93 zwischen Regenstauf (Landkreis Regensburg) und Schwandorf zu gemächlich unterwegs gewesen sein. Demnach haben Zeugen Fahrzeuge gemeldet, die den Abschnitt ungewöhnlich langsam befahren hätten und durch "zusammenhängende Fahrweise" aufgefallen seien. Durch die Trödel-Gruppe sei die Fahrbahn teilweise blockiert gewesen. Mehrere Streifenwagen hätten daraufhin Teilnehmer der Kolonne gestoppt.

Die Vergnügungsfahrt könnte aber folgenlos bleiben. Bei den Autos sei "nichts extrem Auffälliges" dabei gewesen - die Fahrer zudem alle verkehrstüchtig. Da offenbar auch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet worden waren, drohen der Gruppe aus dem Landkreis Regensburg laut dem Bericht keine strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Durch den Korso eventuell gefährdete Verkehrsteilnehmer können sich bei der Autobahnpolizei Schwandorf melden.

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Übrigens: Laut "ADAC" dürfen Fahrer "aus einem triftigen Grund" in Ausnahmefällen so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss beeinflussen. Das ist etwa bei Großraum- und Schwertransporten der Fall, auch z.B. Fahranfänger oder Senioren müssen nach Angaben den Verkehrsclubs die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausschöpfen - egal ob sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert fühlen. Eine Hochzeitskolonne fällt aber eben nicht unter diese Sonderregelung.