Urteil gefällt

Frau verklagt Partnervermittlung in München - weil ihr die Auswahl nicht gefiel

1.9.2023, 18:43 Uhr

Weil die Kandidaten, die die Agentur ihr vorschlug, nach Meinung der Dame nicht adäquat waren, zog sie vor Gericht. (Symbolbild) © IMAGO/Scott Griessel

31 Männer schlug die Agentur einer Kundin vor, und keiner war ihr recht. Maximal 50 Jahre, groß, schlank, sehr sportlich und aus dem Raum München - so sollte der Partner sein. Auch die Optik war ihr sehr wichtig. Doch weil die Kandidaten nach Meinung der Dame nicht adäquat waren, zog sie vor Gericht, wo sie aber unterlag. Weder sei eine Rückabwicklung des Vertrages möglich, noch liege ein Verstoß gegen die guten Sitten oder eine arglistige Täuschung vor, befand das Landgericht München I in dem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Die Vermittlungsvorschläge der Agentur seien insgesamt nicht in einem solchen Maße ungeeignet, dass sie bei wertender Betrachtung einer Nichtleistung gleichzusetzen seien, befand das Zivilgericht. Die Partnervorschläge seien "zumindest nicht völlig unbrauchbar" gewesen.

7400 Euro hatte die Frau für die Vermittlung gezahlt - was sie dafür an Männern vorgeschlagen bekam, rechtfertigte ihrer Ansicht nach diese Summe aber nicht. Zumal ihr die Agentur angeblich zugesichert habe, sie sei ihrem Aussehen, ihrem Bildungsgrad und Beruf sowie ihrer Umgebung nach leicht zeitnah zu vermitteln. Eine genau auf sie abgestimmte und handverlesene Partnersuche sei trotz der immer wieder hervorgehobenen Exklusivität der Beklagten nicht erkennbar, zitierte das Gericht aus ihrer Klageschrift.

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Die 29. Zivilkammer sah das anders. Ein grobes Missverhältnis zwischen der geforderten Bezahlung und den von der Agentur erbrachten Partnervorschlägen sei nicht zu erkennen. Zudem schulde das Unternehmen der Klägerin keine erfolgreiche Vermittlung.