Behörden bremsen "Glühwein-Taxi" aus

30.11.2020, 11:04 Uhr

 Aufgrund der geltenden niedersächsischen Corona-Landesverordnung darf der weihnachtsgerecht umgebaute Kleintransporter derzeit jedoch nicht ausliefern © Friso Gentsch, dpa

Aufgrund der geltenden niedersächsischen Corona-Landesverordnung darf der weihnachtsgerecht umgebaute Kleintransporter der Firma Bon Café Events derzeit nicht ausliefern. "Wir verstehen das nicht", sagte Geschäftsführer und Eventgastronom Hayk Avetisyan, der die Idee für das Glühwein-Taxi hatte. "Jeder Bäcker bietet Coffee-to-Go an und jeder Kiosk Bier-to-Go. Wo ist da der Unterschied?"

Der 32-Jährige startete Anfang November mit dem Glühwein-Taxi, das zunächst auf verschiedenen Fahrtrouten unterwegs war, die vorher in den sozialen Netzwerken angekündigt wurden. "Die Nachfrage war enorm, Hunderte Anrufe gingen bei uns ein", so Avetisyan. "Waaaaaahnsinn! Wir sind überwältigt und erhalten viele Anfragen von euch aus ganz Deutschland", postete er noch am 16. November. Zwei Tage später kam das Aus.

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Der Grund war, dass das Taxi an festen Standorten die Getränke ausgab und dann zum nächsten festen Standort weiterfuhr. Das widersprach der Gewerbeordnung. Die Betreiber sahen das noch ein. Sie passten das Konzept an und bieten jetzt einen reinen Lieferservice nach Anruf und Bestellung für den einzelnen Kunden an. Es gibt auch Suppen und Heiße Cocktails. Avetisyan hofft auf eine Genehmigung des neuen Konzepts. "Wir sitzen auf der Ware, unter anderem rund 2500 Liter Glühwein. Jeder Tag zählt, denn es fehlen Einnahmen."

Der Kreis Grafschaft Bentheim verwies auf Anfrage auf die Corona-Landesverordnung vom 30. Oktober. Danach sind Gastronomiebetriebe für Publikumsverkehr und Besuche geschlossen, "ausgenommen der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen zum Verzehr". "Der reine Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen wie nichtalkoholischen Getränken (Glühwein-Taxi) ist damit nicht erfasst, der Schwerpunkt liegt auf (zubereiteten) Speisen", schreibt der Landkreis, der zur Klarstellung betonte, dass die Kreisverwaltung nicht die Genehmigungsbehörde sei, Verstöße aber ahnden müsse.



Ausnahmeregelungen seien nicht vorgesehen und müssten allenfalls beim Land beantragt werden. Mit Blick auf die Anpassung für das Glühwein- Taxi schreibt der Kreis weiter: "Das "neue Konzept" sieht die Lieferung von Glühwein auf Bestellung (mit Mindestbestellwert) vor. Auch dieses Geschäftsmodell widerspricht der Landesverordnung, wie wir oben bereits darlegten." Es sei bedauerlich, dass in diesem Jahr viele Vorhaben und auch kreative Ideen nicht umgesetzt werden könnten. Aber die Situation gebiete eine Verminderung von Kontakten.

Avetisyan hofft dennoch weiter auf grünes Licht für sein Glühwein- Taxi. Seine Idee werde bereits andernorts kopiert und umgesetzt. Für ihn geht es nicht nur um ein entgangenes Geschäft. In einem Facebook-Statement zum "Glühwein Taxi Verbot" äußerte er sich am 21. November. In dem Video sitzt der 32-Jährige auf gestapelten Glühweinkanistern und hält 15 Briefumschläge in der Hand: "Vorbereitete Kündigungen, die ich leider aussprechen muss aufgrund Ihrer Einschätzung und Untersagung unsere Arbeit durchzuführen."