Erstes Urteil im Lügde: Zwei Jahre auf Bewährung
17.7.2019, 20:00 UhrDer Mann aus Stade soll von 2010 bis 2011 in mindestens vier Fällen an Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen teilgenommen haben. Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen.
Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Das Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt.