Fünfeinhalb Jahre Haft nach tödlichem Wiesn-Streit

9.7.2019, 11:30 Uhr

Das Landgericht München I schickte den Mann, der einen tödlichen Schlag gegen einen 58 Jahre alten Kontrahenten im vergangenen Jahr vor einem Wiesn-Zelt zugegeben hat, außerdem für zwei Jahre in eine Entziehungskur.

Wenn diese Kur erfolgreich verläuft und er danach fünf Jahre lang nicht zur Flasche greift, könnte er sogar um eine Gefängnisstrafe herumkommen. Mit Anrechnung der Untersuchungshaft von mehreren Monaten ist nach Gerichtsangaben bei einem erfolgreichen Entzug die Aussetzung der restlichen Haftstrafe zur Bewährung möglich. Sollte der Mann gegen die Auflagen verstoßen, muss er die Reststrafe allerdings absitzen.

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