Geiselnahme mit Schere in Unterfranken: Unterbringung in Psychiatrie gefordert

13.7.2020, 14:15 Uhr

Die Staatsanwaltschaft sieht den Mann als nicht schuldfähig. © Marijan Murat, dpa

Nach einer Geiselnahme mit drei Verletzten in Haßfurt hat gegen einen 26-Jährigen am Landgericht Bamberg ein sogenanntes Sicherungsverfahren begonnen. Der Mann habe während der Tat unter Wahnvorstellungen und Halluzination gelitten und sei deshalb nicht schuldfähig, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag zum Prozessauftakt. Sie will mit dem Verfahren erreichen, dass der Mann wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung kommt.

Dem Deutschen wird vorgeworfen, im Januar seine Mutter, deren Lebensgefährten, seinen Bruder, seine Schwester und eine weitere Frau bedroht zu haben: Wenn sie die Wohnung verlassen sollten, werde er sie mit einer Haushaltsschere erstechen. Da es sich um einen innerfamiliären Konflikt handelte, wurde die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen.

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Der Anklage zufolge schaffte eine Geisel nach einer Stunde die Polizei zu alarmieren. Als zwei Polizisten eintrafen, konnten die vier Familienmitglieder fliehen. Die fünfte Geisel, die nicht zur Familie gehörte, soll der Angeklagte von hinten gepackt und mit einer Hand ihren Hals umklammert haben. Mit der anderen Hand hielt er die Schere abwechselnd an den Hals und Kopf und drohte die Frau umzubringen, falls sich die Polizisten nähern würden. Damit habe er erreicht, dass einer der Beamten seine gezückte Pistole wieder einsteckte.

Nach etwa 45 Minuten soll der Angeklagte zu einer Stichbewegung mit der Schere in Richtung Kopf der Frau ausgeholt haben. Zwei Polizisten gelang es rechtzeitig, den Mann zu ergreifen. Im Gefecht verletzte sich einer der Beamten an der Schulter, der andere am Finger und Unterarm. Die Geisel erlitt wegen der andauernden Todesangst einen Nervenzusammenbruch und musste in ein Krankenhaus.

Laut Anklage leidet der Beschuldigte unter einer paranoiden Schizophrenie. Akustische Halluzinationen und Wahnvorstellungen hätten ihn zu der Tat verleitet. Der Staatsanwaltschaft zufolge sei er daher nicht in der Lage gewesen, das Unrecht der Tat zu sehen. Der Angeklagte ist seit der Tat im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Das Gericht wird voraussichtlich am 15. Juli über die dauerhafte Unterbringung entscheiden.