Tier wird nicht eingeschläfert

Hund biss Mann Zeh ab: Amtsveterinär begutachtet Vierbeiner - und gibt Verletztem die Schuld

10.1.2022, 16:32 Uhr

Ein Hund biss einem Mann in die Wange und später einen großen Zeh ab. © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

"Der Geschädigte hat sich durch sein nicht nachvollziehbares Fehlverhalten die beiden Bissverletzungen selbst zuzuschreiben.“ Mit diesen Wort schätzt der Veterinär die Situation laut BZ in einem Schreiben ein. "Der Verletzte hat den Hund zweimal durch körperliche Gewalteinwirkung in Ausnahmesituationen versetzt und derart provoziert, dass die schließlich eingetretene Reaktion des Hundes geradezu voraussehbar war." Doch was war passiert?

Wie die Polizei mitteilte, hatten sich an dem Abend des 27. Dezembers gegen 23.30 Uhr fünf Personen zum Abendessen in einer Berliner Wohnung getroffen - der siebenjährige Hund war auch dabei. Das Tier habe vom Boden aus nach Essen gebettelt, was einen 28-Jährigen derart störte, dass dieser den Stafford-Bullterrier-Mix wegschubste. Das Tier reagierte, biss den Mann in die Wange.

Wem gehört der Hund?

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Der 28-Jährige versorgte seine Bisswunde und trat danach nach dem Hund, der nach dem Fuß des Mannes schnappte, den großen Zeh abbiss. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die anderen Gäste sperrten den Hund auf den Balkon, Diensthundeführer der Polizei beruhigten das Tier später.

Keiner der Anwesenden wollte sich gegenüber der Polizei als Besitzer ausgeben, ein Bekannter habe den Kampfhund dort nur zur Versorgung untergebracht. Eigentlich darf ihn nur ein qualifizierter Halter mit einem speziellen Hundeführerschein besitzen.

Der Hund sei laut Schreiben des Amtstierarztes zum Zeitpunkt der Begutachtung „sehr aufgeregt, überaus aktiv“, auch „unerzogen“ gewesen, aber in keiner Weise „aggressiv“. Daher urteilte der Amtstierarzt: „Es wird kein Grund zur Tötung des Tieres gesehen.“ Wem der Stafford-Bullterrier-Mix gehört, ist aber weiter unklar.