Im Krampfanfall Frau totgefahren - Epileptiker muss in Haft

18.11.2019, 14:56 Uhr

Ein Epileptiker, der 2018 am Steuer einen Krampf erlitten und eine Spaziergängerin totgefahren hatte, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn am Montag wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft. Außerdem erhielt der Mann ein lebenslanges Fahrverbot. Damit blieb das Gericht unter der von der Anklage geforderten vierjährigen Gefängnisstrafe. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe von unter zwei Jahren plädiert.

Der 32-Jährige hatte am Dreikönigstag vergangenen Jahres auf einem Feldweg im Landkreis Würzburg die Kontrolle über sein Auto verloren. Er war mit Tempo 120, anstatt mit erlaubten 30 Stundenkilometern unterwegs und frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin gefahren. Die Frau erlitt einen Schädelbruch und starb noch am Unfallort.

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Der Unfallfahrer hatte erst ein knappes Jahr vor dem Unfall seinen Führerschein zurückerhalten. Dieser war ihm entzogen worden, weil er bei einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Im Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg der Verurteilte seine Krampfanfälle, die seit 2009 aufgetreten waren.

"Hartes, aber notwendiges Urteil"

Nach Überzeugung des Gerichts und entgegen ärztlichen Rates nahm er seine Medikamente unregelmäßig und fuhr weiterhin Auto. Dies ist nur erlaubt, wenn Epileptiker nachweisbar ein Jahr krampffrei sind. Der Verurteilte litt jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls ein- bis zweimal im Monat an einem Anfall. Selten ging er zu seinem Neurologen, manchmal mehrere Jahre nicht. Das Gericht sprach deshalb von einem "harten, aber notwendigen Urteil". Es habe sich nicht um Augenblickversagen gehandelt, sondern um jahrelanges, grob fahrlässiges Verhalten.

Zudem berief sich das Amtsgericht auf die Aussage des Mannes, der Krampfanfall habe sich wie immer durch Unwohlsein angekündigt. "Es wäre dem Angeklagten möglich gewesen anzuhalten", befand das Gericht. Dazu hätte sich der Unfallfahrer bewusst entscheiden können, der Anfall sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen.

Die Umstände, dass der 32-Jährige nach seiner Alkoholfahrt erneut straffällig geworden ist und dass er seit zehn Jahren seine Anfälle nicht gezielt verhindern kann, veranlassten das Gericht zu einem lebenslangen und nicht zu einem - sonst üblichen - fünfjährigen Fahrverbot. Wegen des kooperativen Verhaltens im Prozess sei das Gericht aber ein Jahr unter der geforderten Freiheitsstrafe geblieben. Der Angeklagte kann Revision gegen das Urteil einlegen.