Kommt die Kastrationspflicht für streunende Hauskatzen?

21.11.2015, 06:01 Uhr

Das Bundeslandwirtschaftsministerium, an dessen Spitze Schmidt steht, hat nun seinen neuen Tierschutzbericht vorgelegt. Dort heißt es: Wegen der „Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen“, die hierzulande zunähmen, könne es „erforderlich sein, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten“. Voraussetzung sei, dass andere Maßnahmen, etwa Infokampagnen, nicht ausreichen. Das Kabinett nahm den Bericht zur Kenntnis.

Die rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen, um die Zahl der Straßentiere einzudämmen, gibt es bereits seit dem Jahr 2013 — damals wurde eine sogenannte Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen eingefügt.

Werbung
Werbung

Wenn davon Gebrauch gemacht werde, entspreche die Regelung „de facto einer Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“, heißt es in dem neuen Tierschutzbericht. „Ferner können die Länder eine Kennzeichnung und Registrierung der in den betroffenen Gebieten gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorschreiben.“

Tierschützer einverstanden

Tierschützer schätzen die Zahl streunender Hauskatzen auf bundesweit zwei Millionen. „Katzen ohne menschliche Obhut und Versorgung erfahren häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in teilweise erheblichem Ausmaß, da es sich um Tiere einer domestizierten Art handelt, die nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst sind“, erläutert das Ministerium.

Für eine Kastrations- und Registrierpflicht setzen sich auch Tierschützer ein. Die Tierrechtsorganisation Peta sieht sie „als wichtige Maßnahme gegen die Katzenüberpopulation und zur Eindämmung des Leids heimatloser Katzen“. In etlichen Gemeinden gibt es bereits eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wie aus einer Übersicht von Peta mit Stand August 2015 hervorgeht. Bayerische Gemeinden zählen bislang nicht dazu.