Regeln stehen: E-Scooter können an den Start gehen

15.6.2019, 18:27 Uhr

Bald dürften die Scooter auch in Deutschland fester Teil des Straßenverkehrs sein. © Christoph Soeder/dpa

Der Weg für den baldigen Start von Elektro-Tretrollern in Deutschland ist frei. An diesem Samstag tritt die Verordnung mit der generellen Zulassung und den technischen Anforderungen in Kraft, die am Freitag im Bundesgesetzblatt erschien. Jetzt können Hersteller und Verleihfirmen weitere Vorbereitungen angehen, damit Fahrer ab 14 Jahren mit den Gefährten noch in diesem Sommer losrollen können - wohl frühestens im Juli dürfte es in vielen Städten so weit sein. Fest stehen nun auch Verkehrsregeln und Geldbußen von bis zu 70 Euro.


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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzt darauf, dass sich die E-Scooter in Kombination mit Bussen und Bahnen zu einer "echten zusätzlichen Alternative zum Auto" entwickeln - für kurze Strecken von der Haltestelle ins Büro oder nach Hause ein paar Straßen weiter.

Wie viele Elektro-Flitzer die Republik erobern und wie schnell das geht, muss sich zeigen. Auch die Regierung kann es nicht genau sagen, da es bei dieser neuen Mobilitätsform noch keine Erfahrungswerte zur Größe des Markts gibt. Grob geschätzt könnten es zwischen 30.000 und 150.000 Elektro-Tretroller sein, für die jährlich der vorgeschriebene Versicherungsaufkleber gekauft wird. Etwa 80 Prozent davon dürften privat genutzt werden - der Rest gewerblich für Lieferdienste oder Touristikfirmen, erläutert das Ministerium ergänzend zur Verordnung.

Haftpflichtversicherungen nötig

Damit E-Tretroller starten können, reicht die Verordnung aber allein nicht aus. Die Hersteller müssen Allgemeine Betriebserlaubnisse für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Die gibt es, wenn E-Scooter die nun feststehenden Anforderungen erfüllen: Sie dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Die Gefährte dürfen 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und 2,00 Meter lang. Erlaubtes Maximalgewicht: 55 Kilo. Pflicht sind zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke". Bearbeitungszeit beim KBA: meist zwei Wochen.

Dazu kommt, dass bisher schon E-Tretroller verkauft wurden, die aber nicht für den Straßenverkehr zugelassen waren. Wenn die Gefährte die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen, können sie nachgerüstet werden. Dabei liegt es laut Ministerium aber bei den Herstellern oder Händlern, ob sie Nachrüstungen anbieten. Generell müssen sich alle E-Scooter-Nutzer nun Haftpflichtversicherungen besorgen.

Deutsche stehen E-Scooter skeptisch gegenüber

Die meisten Menschen in Deutschland stehen Elektro-Tretrollern und E-Scootern eher skeptisch gegenüber. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov fand mehr als die Hälfte der Befragten die Zulassung der Gefährte auf Radwegen nicht gut: 57 Prozent gaben an, dies "schlecht" oder "mittelmäßig" zu finden. 38 Prozent antworteten dagegen mit "gut", "sehr gut" oder "ausgezeichnet"; 5 Prozent mit "weiß nicht/keine Angabe".



Noch klarer waren die Aussagen bei der Frage, ob man sich in nächster Zeit einen E-Roller anschaffen möchte. 77 Prozent wollten dies "bestimmt nicht" oder "wahrscheinlich nicht" tun. Lediglich 2 Prozent sind eigenen Angaben zufolge "bestimmt" dabei, weitere 4 Prozent "wahrscheinlich".

Ähnlich zurückhaltend sieht es bei der Nutzung von Leihfahrzeugen aus. Ob sie in nächster Zeit einen E-Roller leihweise nutzen wollen? 73 Prozent der Befragten gaben an, dass sie dies "bestimmt nicht" oder "wahrscheinlich nicht" tun werden. 3 Prozent sind allerdings "bestimmt" dabei, 5 Prozent "wahrscheinlich" und 17 Prozent immerhin "vielleicht".