Sparkassen-Kundin klagt gegen Anrede - mit Recht?

20.2.2018, 13:57 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte an diesem Dienstag (ab 10 Uhr) die Klage einer Frau, die in den Formularen ihrer Sparkasse nicht als "Kunde", sondern als "Kundin" angesprochen werden will. In den Vorinstanzen war die 80-Jährige aus dem Saarland erfolglos. 

Verstößt die Sparkasse gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Das Landgericht Saarbrücken sah es wie die beklagte Sparkasse: Danach würden schwierige Texte durch die Verwendung beider Geschlechter nur noch komplizierter. Zugleich verwies das Gericht darauf, dass die männliche Form schon "seit 2000 Jahren" im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.

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Klägerin Marlies Krämer sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. "Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin", sagt sie. Die Seniorin hat in der Vergangenheit schon wiederholt als engagierte Vorkämpferin für Frauenrechte von sich reden gemacht: So verzichtete sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als Frau unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs - davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.

Wann der BGH sein mit Spannung erwartetes Urteil spricht, ist noch nicht bekannt (VI ZR 143/17).

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