Wirbel um Kuchenverbot in Kita: Experten kritisieren Übervorsicht

11.9.2019, 17:26 Uhr

In Schwaben entbrennt derzeit Streit um Kuchen in Kitas.

In Kitas fehle es oft an hauswirtschaftlichem Wissen, was zu Übervorsicht führe, sagt die Leiterin des Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) in Berlin, Anke Oepping. "Da wird der Zaun oft sehr eng gezogen." Die Kindergartenleiterin aus Bissingen (Kreis Dillingen) bestätigte am Mittwoch das Kuchenverbot. Am Nachmittag sollte ein klärendes Elterngespräch stattfinden. Eine Bürgerbewegung will Unterschriften gegen das Verbot sammeln.

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Oepping glaubt, Erzieher und Kita-Leitungen würden mit dem Risikomanagement oft alleine gelassen. "In der Ausbildung der Erzieher, Kinderpfleger und Kita-Leiter finden Ernährungsthemen zu selten statt", sagt sie. Bei Fragen könnten sich Kita-Mitarbeiter aber an die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung wenden, von denen es in Bayern acht gibt.

Bedenken und Ängste haben laut Oepping auch bei den Kita-Trägern zugenommen. Oepping berichtet von einer Kita, in der Erzieher für jedes Rezept eine Risikoanalyse erstellen müssten. Etwa um zu dokumentieren, ob sie bei einer Tomatensuppe mit frischen Tomaten oder Dosentomaten arbeiten. Auch bei selbstgezüchteten Kräutern herrsche Verunsicherung. "Wenn Kinder erleben, dass sie Selbstgepflanztes nicht verkochen dürfen, ist das pädagogisch schwierig", meint Oepping. Vielleicht lernten sie daraus, dass Selbstkochen risikoreicher sei als ein Essen im Schnellrestaurant.

Doch wie sollen Eltern vorgehen? Hier einige Tipps:

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Sitz in Erlangen rät, sich bei Lebensmitteln an sieben Regeln zu halten, darunter vor allem gute Kühlung. Speziell für Mitbringsel in den Kindergarten können sich Eltern an Empfehlungen für Vereinsfeste orientieren. Das Bundeszentrum für Ernährung (BZE) empfiehlt zum Beispiel, kein Sushi oder andere Speisen mit rohem Fisch, rohem Fleisch oder rohen Eiern (etwa Tiramisu) mitzubringen. Durchgebackene Kuchen seien hingegen durchaus geeignet. Allergene wie Gluten müssen Eltern übrigens nicht angeben. Nur professionelle Lebensmittelhersteller müssen die Waren laut LGL kennzeichnen.