Was Angehörige beachten müssen

Altenheim-Besuche: Tests bleiben weiterhin kostenlos

12.10.2021, 05:59 Uhr

Eine Altenpflegerin geht mit einer Seniorin durch einen Flur © Peter Steffen, NNZ

Bleiben Tests für Heim-Besucher weiterhin kostenlos?

Geimpfte und genesene Personen benötigen in Alten- und Pflegeheimen in Bayern keinen negativen Corona-Test mehr. Die 3G-Regel hat in diesen Fällen laut Gesundheitsministerium inzidenzunabhängig Gültigkeit. Wer also nicht geimpft ist und daher einen Corona-Test zum Besuch eines Alten- und Pflegeheimes braucht, muss jedoch auch nach der Abschaffung der kostenlosen Bürgertests dafür nicht bezahlen. "Besucher erhalten von den Einrichtungen Berechtigungsscheine, mit denen sie sich kostenlos testen lassen können", erklärt der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Ein Berechtigungsschein wird von der Einrichtung einmal ausgestellt und muss dann bei der Testung nicht abgegeben werden, sondern kann mehrfach verwendet werden – allerdings nur für Testungen, die zum Zweck des Besuchs in den genannten Einrichtungen wahrgenommen werden.

Bekommt jeder so einen Berechtigungsschein oder ist das auf bestimmte Angehörige beschränkt?

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Eine Beschränkung auf bestimmte Angehörige ist nicht vorgesehen.

Wo sind Tests möglich?

Besucher können sich laut Gesundheitsministerium schon im Vorfeld testen lassen, etwa bei einem lokalen Testzentrum oder bei einem an den Jedermann-Testungen teilnehmenden Vertragsarzt. Die Testung darf nach Angaben des Ministeriums aber höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Gleichzeitig könne auch die Einrichtung Testmöglichkeiten bieten. Besucher könnten auch einen Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) erwerben. Die Testung selbst müsse dann in der Einrichtung unter Aufsicht vorgenommen werden.

Wie sieht die Situation vor Ort aus?

Besuchern von kommunalen Pflege- oder Senioreneinrichtungen steht in vielen Häusern noch eine interne Teststelle für Besucher zur Verfügung. So ist zum Beispiel für die Einrichtungen, die von NürnbergStift betrieben werden, ein eigenes Testangebot eingerichtet worden. Die anderen Einrichtungen testen teils selbst vor Ort, teils ist dies wegen mangelnder Ressourcen nicht möglich, so dass nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher an das städtische Testzentrum am Flughafen verwiesen werden. In den privaten Pflege- und Seniorenheimen in Bayern werde überwiegend nach wie vor eine Testung für Besucher angeboten, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa eV).

Was sagt die Deutsche Stiftung Patientenschutz zu den Regeln?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Sonderregelungen für Alten- und Pflegeheime. Bund und Länder müssten Besuchern in den Einrichtungen gebührenfreie Testmöglichkeiten bieten, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Denn viele der bundesweit rund 12 000 stationären Einrichtungen verlangten auch von vollständig geimpften Besuchern einen aktuellen und zertifizierten negativen Schnelltest. Wenn viele der rund 20 000 Testzentren in Deutschland ihre Arbeit einstellten, sei ein anerkannter Negativ-Nachweis besonders in ländlichen Gebieten schwer zu bekommen, sagte Brysch. „Manchmal zwanzig Kilometer Anfahrtsweg sind für Angehörige unzumutbar“, ergänzte er. „Das Chaos aus dem letzten Herbst darf sich nicht wiederholen.“

Sind Besuche in Altenheimen aktuell überhaupt jederzeit möglich?

Die geltende 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht keine Kontaktbeschränkungen vor. "Sofern die zuständige Kreisverwaltungsbehörde keine Einschränkung anordnet oder die Einrichtung selbst Besuche reguliert, darf jeder Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung Besuch empfangen", erklärt das Ministerium. Die Einrichtung habe ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten, zu beachten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Es sei nicht erforderlich, dass eine feste Besuchsperson bestimmt wird. Die Besuchspersonen könnten auch wechseln.