Kein Hightech im Herbst

Bundesregierung warnt vor Laubbläsern: Lieber zum Rechen greifen

15.11.2019, 09:25 Uhr

Feinstaub, Hundekot, Bakterien: Der Laubbläser wirbelt nicht nur Blätter auf, sondern auch unappetitliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe. © Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Eindeutiger hätte die Antwort nicht ausfallen können. Die Abgeordnete Steffi Lemke von den Grünen hatte in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen wollen, was denn vom Einsatz der Laubbläser zu halten sei. Dem Umweltministerium fielen gleich mehrere Gründe ein, warum von diesen technischen Geräten in den meisten Fällen abzuraten sei. Konsequenzen wird das allerdings vorerst nicht haben.

Der erste Grund, der gegen Laubbläser spricht: Auf unversiegelten Flächen, auf Wiesen zum Beispiel, schade man damit wertvollen Lebewesen. "In der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger, die durch das Entfernen des Laubes den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren können", heißt es in der Antwort. Es ist von "tödlichen Auswirkungen" die Rede. Selbst die Vögel würden dadurch geschädigt, denn sie suchten im Laub nach Nahrung.

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Zweitens: Das Gebläse der Geräte wirble beim Einsatz nicht nur Blätter, sondern auch Bodenbakterien auf und sogar "im Hundekot enthaltene Krankheitserreger". Das könne zu "Gesundheitsgefährdungen" für Menschen führen, die den Laubbläser bedienen oder sich in der Nähe aufhalten. Ein dritter Grund, den das Ministerium nennt, wird schon länger in der Öffentlichkeit debattiert. Das sind "die Lärmemissionen", also die Lautstärke, die angesichts von bis zu 120 Dezibel mit einem Presslufthammer und einer Kettensäge vergleichbar ist.

Deswegen empfiehlt das Umweltressort laut einem Bericht der Augsburger Allgemeinen, dass Laubbläser im privaten Bereich am besten "gar nicht" und im öffentlichen Bereich nur dann zu verwenden seien, "wenn der Einsatz unverzichtbar ist". Über diesen Rat hinaus, so heißt es auf der Internetseite des Ministeriums, könne man momentan von Seiten der Bundesregierung wenig tun, denn "ein Verbot von Laubbläsern ist aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich".

In Österreich teilweise verboten

Außerdem liegt es nach Auskunft des Umweltministeriums nicht an Berlin, sondern an den Ländern und den Kommunen, konkrete Bestimmungen festzulegen, wann die Geräte verwendet werden dürfen. "Gesetzliche Regelungen" auf Bundesebene seien deswegen nicht geplant. Welchen Schaden die Laubbläser wirklich anrichten, das ist bisher noch nicht ausreichend in wissenschaftlichen Studien untersucht.

Die Laubbläser stehen schon seit langem in der Kritik. Vor einem Jahr war – allerdings ohne großen Zuspruch – von einer Frau aus Leipzig eine Online-Petition an das Ministerium gestartet worden, um ein komplettes Verbot durchzusetzen. Heuer im Frühjahr wurde in einer Anfrage der Grünen an die Landesregierung von Brandenburg darauf hingewiesen, dass die Stadt Graz und andere österreichische Kommunen die Verwendung dieser Geräte bereits verboten hätten.

Der Naturschutzbund Nabu hat zu Beginn des Herbstes erst wieder darauf hingewiesen, dass Laubbläser gar nicht nötig seien. Es reiche aus, zu Rechen und Harke zu greifen.

Außerdem müssten gar nicht alle Blätter entfernt werden: "Gartenbesitzer sollten in dem fallenden Laub keine lästige Begleiterscheinung des Herbstes sehen, sondern die Blätter liegen lassen zum Schutz von Tieren und Pflanzen." Igel zum Beispiel fänden in zusammengerechten Laubhaufen einen Unterschlupf für den Winter.