Deutschland und Türkei einigen sich auf Steuerabkommen

16.9.2011, 17:50 Uhr

Die Türkei und Deutschland haben sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. © Britta Pedersen/dpa/lbn

Das teilte das Bundespräsidialamt am Freitag in Berlin mit. An diesem Montag weilt der türkische Präsident Abdullah Gül zu einem Staatsbesuch bei Bundespräsident Christian Wulff in Berlin. Einzelheiten zu solchen Steuerabkommen werden in der Regel erst nach Unterzeichnung veröffentlicht.

Mit Doppelbesteuerungsabkommen wird verhindert, dass Steuerzahler sowohl in Deutschland als auch im Ausland Steuern auf ihre Einkommen und Vermögen zahlen müssen. Festgelegt ist darin, wann ein Land auf eine Besteuerung verzichtet oder in welcher Höhe bereits gezahlte Steuern aus dem Ausland im Inland anzurechnen sind.

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Im Kampf gegen Steuerflucht hatte die frühere schwarz-rote Vorgängerregierung in Berlin im Sommer 2009 das alte deutsch- türkische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Bürgern und Unternehmen gekündigt – und zwar zum 1. Januar 2011.

Dies war ein eher seltener Schritt, da normalerweise solche Steuerabkommen nach etwa 15 Jahren modernisiert werden. Ankara war nach mehrfacher Aufforderung Berlins nicht an den Verhandlungstisch gekommen, um das etwa 25 Jahre alte Abkommen zu modernisieren.

Die damalige Bundesregierung hatte mit der Kündigung den Druck auf die Türkei erhöht. In Deutschland lebende Türken hatten daraufhin gefürchtet, dass kein neues Regelwerk zustande kommt und sie doppelt Steuern zahlen müssen. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums hatte Deutschland im Mai 2010 ein Doppelbesteuerungsabkommen zunächst paraphiert, aber noch nicht unterzeichnet.

Es sei eine rückwirkende Anwendung des neuen Abkommens vom 1. Januar 2011 an vereinbart worden, so dass es nahtlos an das dann auslaufende alte Abkommen anknüpfe, hieß es kürzlich. Der endgültigen Unterzeichnung seien noch „die vertragsförmliche Prüfung und der Sprachabgleich“ vorausgegangen.