Mollaths Anwalt feuert aus allen Rohren

16.8.2013, 17:52 Uhr

Gustl Mollath war zwei Mal zwangsweise in der Forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses untergebracht. Ziel der zugrunde liegenden richterlichen Anordnungen war eine psychiatrische Begutachtung, die Gustl Mollath jedoch ablehnte.

In dem Antrag zur Klageerzwingung an den Strafsenat des OLG München schreibt Strate in Bezug auf den Nürnberger Amtsrichter Armin Eberl: „Die Anordnungen widersprachen eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (...) Sie waren verfassungswidrig. Die während der erzwungenen Unterbringung erfolgten Befragungen des Gustl Mollath, seine fortdauernde Beobachtung sowie die Dokumentation aller seiner Äußerungen und seines Verhaltens durch Ärzte und Pflegepersonal stellen sich der Sache nach dar als verbotene Vernehmungsmethoden.“

Nach Überzeugung des Hamburger Strafverteidigers hätte sich nicht nur der Richter der schweren Freiheitsberaubung schuldig gemacht, sondern auch Dr. Klaus Leipziger, der Chefarzt der Forensik in Bayreuth. „Spätestens, nachdem dieser durch den Aufnahmearzt (…) unterrichtet worden war, dass Gustl Mollath auch weiterhin nicht bereit ist, sich explorieren zu lassen und an weiteren Untersuchungen teilzunehmen, hätte Leipziger dies sofort dem zuständigen Richter mitteilen und auf eine Beendigung der zwangsweise erfolgten Unterbringung hinwirken müssen.“


Nach Strates Einschätzung sei es offenbar die Absicht Leipzigers gewesen, die Zwangsunterbringung missbräuchlich dazu zu nutzen, Mollath mürbe zu machen und seinen Widerstand gegen eine Exploration zu brechen. Dies erfülle den Tatbestand der schweren Freiheitsberaubung. Strate hatte Amtsrichter Eberl und Chefarzt Leipziger bereits im Januar wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung angezeigt. Das Landgericht Augsburg stellte die Ermittlungen jedoch mangels ausreichenden Tatverdachts ein. Auch die dagegen gerichtete Beschwerde Strates wurde verworfen.

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