Verpackungsmüll

Rewe, Aldi, Edeka: Darum werden Saft und Milch teurer

24.9.2021, 09:34 Uhr

Ab 2022 wird Pfand abhängig von der Verpackung erhoben; bisher kam es auf den Inhalt an. Bis 2024 fallen auch Ausnahmeregelungen für Milch und Co. weg. © Arne Dedert, dpa

Mit dem Pfandbon erhalten die Käufer ihr Geld aber wieder zurück, wenn sie die Verpackungen in den Supermarkt zurückbringen.

Dass beim Kauf von Mineralwasser, Soft-Drinks und Bier ein Pfand auf die Verpackung gezahlt wird, ist seit vielen Jahren Normalität. Bislang wurde allerdings das Pfand abhängig vom Inhalt der Dose oder Flasche gemacht - für Fruchtsäfte oder Milch in Plastikflaschen wurde keine Extra-Gebühr verlangt. Das soll sich ab 2022 jedoch grundlegend ändern.

Übergangsfrist für Milch

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Denn dann entfallen der Novelle des Verpackungsgesetzes zufolge fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Alle Dosen und alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit bis zu drei Litern sind dann grundsätzlich pfandpflichtig.

Produkte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 in den Handel kamen, dürfen jedoch noch bis Juli 2022 ohne Pfand verkauft werden. Bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024, erst dann gilt auch hier eine Pfandpflicht. Das Verpackungsmaterial ist künftig also ausschlaggebend und nicht mehr der Inhalt.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfälle zu erweitern, um das Recycling zu verbessern und das so genannte Littering, also das achtlose Wegwerfen von Plastikmüll, zu vermeiden.

Diese Getränke sind betroffen

Aktuell sind Wasser, kohlensäurehaltige und nicht-kohlensäurehaltige Getränke, Biere und Biermischgetränke Teil des Pfandsystems. Ab 2022 sollen dann der Bundesregierung zufolge Milch sowie Frucht- und Gemüsesäfte, Apfelwein, Energydrinks und Cider hinzukommen. Für Produkte dieser Art ist ein Pfand in Höhe von 25 Cent geplant. Das soll Verbraucher dazu bringen soll, öfter auf Mehrwegflaschen aus Glas zurückzugreifen, wo das Pfand nur bei acht Cent liegt.

Einen besonderen Fall stellen da Milchprodukte dar: Beispielsweise Jogurt-Drinks oder Milchmischgetränke bieten Hygienerisiken. Wenn die Flaschen mit Milchresten über einen längeren Zeitraum zerquetscht und ungekühlt im Pfandbehälter lagern, vermehren sich Keime und Erreger. Das kann beim Recycling zu Problemen führen. Es kann zwar sein, dass die Kunden dazu aufgefordert werden, die leeren Flaschen im Vorfeld auszuspülen, doch dieser Vorschlag trifft auf Kritik. Immerhin könne es nicht gewährleistet werden, dass die Milchflaschen sauber im Automaten landen.

Mehrwegalternativen in Gastro verpflichtend

Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Allerdings habe der Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung nur gebilligt, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgabe bis 3. Juli 2021 einzuhalten, heißt es in einem Begleitschreiben. In der Sache kritisiert der Bundesrat die Novelle scharf: Sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, sie müsse daher zeitnah nachgebessert werden. Generell forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen.

Dieser Artikel vom 29. Mai wurde am 24. September aktualisiert.