Stiftung fordert Erleichterungen für geimpfte Heimbewohner

8.4.2021, 09:15 Uhr

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert entsprechende Freiheiten für Geimpfte in Pflegeheimen. © Sebastian Gollnow, dpa

Nach Weichenstellungen zu generellen Erleichterungen für Menschen mit Corona-Impfung fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz auch entsprechende Freiheiten in Pflegeheimen. "Bisher haben Bund und Länder nicht verbindlich festgelegt, unter welchen Bedingungen stationär versorgte und vollumfänglich geimpfte Pflegebedürftige ihre Grundrechte zurückbekommen", sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Die Gesundheitsminister von Bund und Länder hatten am Mittwoch darüber beraten, dass für Menschen mit vollem Corona-Impfschutz künftig voraussichtlich Verpflichtungen für Corona-Tests entfallen sollen. Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten, heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums.

Brysch bezweifelt nach eigenen Angaben, dass der von den Gesundheitsministern eingeschlagene Kurs auch den 900 000 Pflegeheimbewohnern mehr Freiheiten bringen werden. "Auch wenn in den Einrichtungen 75 Prozent der Menschen eine Zweitimpfung erhalten haben, bleiben Ausgangssperren, Kontakteinschränkungen und Quarantäne-Auflagen im Alltag bestimmend", sagte er. "Eine Tasse Kaffee in der Außengastronomie, spontane Treffen mit geimpften oder getesteten Angehörigen, selbst ein Besuch von Gottesdiensten bleiben für geimpfte Bewohner Tabu."

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Den Betroffenen werde nur die Möglichkeit bleiben, ihre Grundrechte vor Gerichten einzuklagen. "Dabei liegen alle Hoffnungen auf dem Bundesverfassungsgericht", sagte Brysch. "Hier ist eine Klage von geimpften Senioren anhängig, die sich endlich wieder in der Cafeteria treffen wollen."

Die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sehen ausdrücklich ein vorsichtigeres Vorgehen in Heimen vor, "um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren".