Wie lange ist Schwarzfahren noch eine Straftat?

17.2.2018, 14:47 Uhr

Mittlerweile diskutieren die Länderjustizminister darüber, ob die Strafbarkeit des Schwarzfahrens noch zeitgemäß ist. Brandenburgs Ressortchef Stefan Ludwig (Die Linke) zum Beispiel will, dass dieses Vergehen nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. "Das Strafrecht ist offensichtlich kein geeignetes Instrument, um solche Delikte zu verhindern", sagt er.

Anderer Meinung ist sein bayerischer Kollege Winfried Bausback: "Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ein wichtiger Baustein im Sanktionensystem des Strafgesetzbuches. An ihr halten wir fest - schon weil wirksame Alternativen fehlen", erklärt der  CSU-Politiker. Begeistert von diesem juristischen Instrument ist er allerdings auch nicht. Wo die Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden kann, tue das der Freistaat schon.

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Bausback verweist in diesem Zusammenhang auf das Programm "Schwitzen statt sitzen", bei dem Strafe durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden kann. Nach Angaben seines Ministeriums konnten dadurch zuletzt über 60.000 Hafttage pro Jahr vermieden werden.

Kritiker führen jedoch an, dass ein Gefängnisaufenthalt für solche Delikte in jedem Fall unverhältnismäßig ist. In Bayern kostet ein Hafttag den Steuerzahler im Schnitt 105 Euro. Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich 200 Millionen Euro Kosten entstehen, um Menschen wegen Bagatellkriminalität einzusperren. Dazu kommen die Gerichtskosten für Richter, Staatsanwälte und eventuelle Pflichtverteidiger sowie die sozialen Folgekosten, die jeder Gefängnisaufenthalt auslöst. Für problematisch halten Fachleute auch die Tatsache, dass Menschen, die sich nichts wirklich Schlimmes zuschulden kommen haben lassen, mit "echten" Straftätern zusammenkommen.

Wegen wiederholten Schwarzfahrens hinter Gittern zu landen, ist gar kein so seltenes Szenario. Aktuell sitzen mehr als 1000 Personen in deutschen Gefängnissen, die wegen dieses Vergehens eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben. Viele von ihnen, weil sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um eine Geldstrafe zu bezahlen. In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der vollzogenen Ersatzfreiheitsstrafen um etwa 25 Prozent gestiegen.