Gemeinden können die Höhe selbst bestimmen

So wird die Gewerbesteuer in Bayern berechnet

3.11.2021, 05:55 Uhr

Mit dem Gewerbesteuersatz haben die Kommunen auf ihre Attraktivität für Unternehmen. © imago images/CHROMORANGE

Jede Gemeinde kann die Höhe der Gewerbesteuer selbst bestimmen. Zahlungspflichtig sind alle Firmen, die auf dem Gebiet der Gemeinde ihren Sitz haben. Die Stellschraube, mit denen die jeweilige Gemeinde die Höhe der Steuer bestimmt, ist der Hebesatz. Ihn setzt der Gemeinde- bzw. Stadtrat jedes Jahr fest.

Unter 200 Prozent geht nicht

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Der Hebesatz hat nur ein gesetzliches Limit: Unter 200 Prozent darf er nicht betragen. Der Hebesatz wird in Prozent dargestellt – Prozent vom so genannten Messbetrag. Letzterer wird aus dem Gewinn der jeweiligen Firma errechnet: Sobald das steuerpflichtige Unternehmen seine Steuererklärung eingereicht hat, entnimmt das Finanzamt daraus den Gewinn und multipliziert diesen mit dem gesetzlich festgelegten Messzahlen-Faktor von derzeit 3,50 Prozent des ausgewiesenen Ertrags. Heraus kommt der Messbetrag.

Jetzt greift der Hebesatz. Es folgt eine zweite Prozentrechnung: Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Was bei dieser Rechnung herauskommt, ist die Summe, die das Unternehmen als Gewerbesteuer zahlen muss. Beispiel: Weist eine Kapitalgesellschaft 100.000 Euro Gewinn aus, ergibt sich als Messbetrag 3500 Euro. Bei einem Hebesatz von 230 Prozent beträgt die Gewerbesteuer folglich 8050 Euro.

Bei einem Hebesatz von 320 Prozent brächte der gleiche Unternehmensgewinn der Gemeinde 11.200 Euro ein. Hat eine Firma mehrere Niederlassungen, teilt das Finanzamt die wie dargestellt ermittelte Gewerbesteuer unter den Standorten auf. Wie, das bestimmen die Arbeitslöhne, die das Unternehmen am jeweiligen Standort an seine Beschäftigten zahlt.