Einzelhandel scheitert mit Eilantrag gegen Schließungen

26.2.2021, 09:39 Uhr

Der Normenkontrollantrag war vom Handelsverband Bayern unterstützt worden, der seine Mitglieder Mitte Februar zu Klagen gegen die Schließungen aufgefordert hatten.


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Der Modehändler hatte in seinem Antrag unter anderem eine Ungleichbehandlung des Textilhandels gegenüber anderen Betrieben wie Lebensmittelhandel, Sanitätshäusern, Waschsalons und Friseuren kritisiert, die offen sind oder bald öffnen dürfen. Die Regeln seien unverhältnismäßig.

Handelsverband Bayern kritisierte die Entscheidung

Der Verwaltungsgerichtshof sah dies anders: Die Ungleichbehandlung verschiedener Betriebe sei "nicht sachwidrig", heißt es in der Entscheidung. "Soweit der Einzelhandel der Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs dient, unterscheidet er sich von Einzelhandelsbetrieben, deren Sortiment schwerpunktmäßig nicht auf solche Güter ausgerichtet ist."



Zudem befand das Gericht, dass die Folgen einer Außerkraftsetzung der Schließung wegen möglicher neuer Infektionsketten schwerer ins Gewicht fallen würden als die Schließung beizubehalten.

Der Handelsverband Bayern kritisierte die Entscheidung. "Wir sind enttäuscht und auch etwas überrascht, mit welcher Lässigkeit das Gericht die Argumente vom Tisch gewischt hat", sagte Geschäftsführer Bernd Ohlmann. Er hofft nun auf einige weitere anhängige Eilanträge, die der Verband unterstützt. "Man wird sehen, was am Ende herauskommt. Und wir hoffen auch auf eine politische Wirkung - dass die Politik sieht, wie verzweifelt der Handel ist", sagte er.