Verbraucherschützer warnen

Vorsicht, Betrug: Franke erhält gefälschtes Inkassoschreiben - und wehrt sich

24.8.2021, 08:20 Uhr

Immer wieder erhalten Menschen Schreiben von angeblichen Inkassounternehmen mit denen Betrüger versuchen, Geld zu ergaunern.  © Christian Charisius, dpa

"Letzte außergerichtliche Mahnung" prangt in weißen Buchstaben auf blauem Hintergrund wie eine Drohung über dem Schreiben des angeblichen Inkassobüros aus Köln, das Arnold Huber vor wenigen Tagen per Post zugestellt wurde. Die "Rigo Forderungs AG" fordert darin die Überweisung der angeblichen Schuldsumme von 268,46 Euro aus einer "telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag mit Eurowin24-Euro Jackpot 6/49" in den nächsten neun Tagen.

Auch was ansonsten passieren würde, hat die Firma in dem Schreiben mit aufgeführt. Dort heißt es: "Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge, darunter auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.." Ein vorgefertigter Überweisungsschein liegt dem Schreiben bei.

Bezahlt hat Huber, der in Wirklichkeit anders heißt, seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen will, die Forderung allerdings nicht. "Das Schreiben ist natürlich ein Fake, weder kenne ich den Dienst noch den genannten Dienstleistungsvertrag." Die auf dem Schreiben aufgelistete Telefonnummer sei zudem nicht erreichbar. "Die angegebene Kontonummer befindet sich in der Slowakei, wer dorthin überweist, sieht das Geld garantiert nie wieder", glaubt Huber.

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So erkennt man den Betrug

Die Masche mit gefälschten Inkasso-Schreiben ist auch bei den Verbraucherzentralen bereits bekannt, die auf deren Webseite veröffentlichte Namensliste der angeblichen Inkasso-Unternehmen bereits lang. Auch die "Rigo Forderungs AG" aus dem Schreiben an Huber findet sich dort. Die Masche an sich ist bei allen Schreiben aber gleich: Das Geld soll an ein Konto im Ausland überwiesen werden (zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN), zudem enthalten die Briefe Drohungen.

"Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen", heißt es dazu auf der Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Überhaupt seien Pfändungen ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil gar nicht möglich.

Meist weisen die Schreiben auch noch weitere Ungereimtheiten auf: So ist darin zwar eine Adresse angegeben, wer unter dieser nachschaut, findet dort aber kein Inkasso-Unternehmen. Die Telefonnummer sei - wie auch in Hubers Fall - meist nicht erreichbar.

Zusätzlich enthält das Schriftstück Rechtschreib- und Grammatikfehler. Wer ganz sicher gehen will, kann die Forderung online kostenlos über den Inkasso-Check der Verbraucherzentralen überprüfen lassen. Oder das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister, das ebenfalls online verfügbar ist, suchen.
Wer so ein Schreiben erhält, sollte es in jedem Fall auch der Polizei melden, raten die Verbraucherschützer. Das hat auch Huber getan und sich zusätzlich an die Zeitung gewandt, um auch andere zu warnen: "Möglicherweise grasen diese Leute aktuell den hiesigen Adressraum ab." Und so ein Brief "könnte den einen oder anderen veranlassen, dann doch in Panik zu zahlen".