Geldstrafe für Mediziner

Falsche Atteste für Corona-Leugner: Arzt aus Franken verurteilt

29.10.2021, 11:34 Uhr

Das Amtsgericht Bamberg hat gegen einen Mediziner für 14 Fälle von falschen Attesten eine Strafe von 14.400 Euro verhängt . Eine Mitangeklagte, die ein solches Attest bei einer Stay Awake-Demonstration im November 2020 vorgezeigt hatte, muss 250 Euro berappen.

Die Verhandlung bot skurrile Momente und theatralische Auftritte: Ein Anwalt, der erst keine Robe anhatte und dann beinahe vergaß, für seine Mandantin einen Freispruch zu beantragen. Eine Zuschauerin, die dem Strafrichter absprach, im Namen des Volkes zu urteilen. Eine Angeklagte, die ihre Redezeit für eine politische Kampfrede nutzte, anstatt sich zur Sache zu äußern.

Dabei war der Sachverhalt, wenn man Oberstaatsanwältin Tanja Zechnall zuhörte, übersichtlich. Der Mediziner habe Gesundheitszeugnisse ohne ordnungsgemäße Untersucht ausgestellt. Es sei darum gegangen, die Maskenpflicht zu umgehen. Unter den Klienten sei auch eine fünfköpfige Familie gewesen, bei der nur der Vater eine „Sammelbestellung“ aufgegeben hätte. Dabei ging es auch um Schulbefreiungen wegen angeblicher psychischer Belastungen. „Ein Arzt kann nicht einfach jemanden krankschreiben, weil er ihm leidtut.“ Auch die Mitangeklagte habe sich so ein unrichtiges Gesundheitszeugnis verschafft. Bei einer Demo der Stay Awake-Bewegung am Maxplatz hatte sie dieses der Polizei gezeigt. In großen Teilen der City herrschte damals Maskenpflicht, an die sich die Versammlungsleiterin nicht hielt.

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Das Problem für den Arzt: In den Patientenakten fehlten Eintragungen, die das Ausstellen solcher Gesundheitszeugnisse begründeten. Keine Untersuchungen, keine Hinweise auf chronische Erkrankungen, keine Überweisungen an Fachärzte – jedenfalls nicht zum Zeitpunkt der Attestierung. Obwohl die Patienten für eine Befreiung von der Maskenpflicht schwere gesundheitliche Probleme haben sollten.

Das stellte der Sachverständige Prof. Dr. Peter Betz aus Erlangen fest. Weshalb die Verteidigung ihn als imkompetent, voreingenommen und schlampig arbeitend zu diskreditieren suchte. Sogar von „hellseherischen Fähigkeiten“ und einem „Gefälligkeitsgutachten“ war die Rede. Was freilich nicht gelang. „Ich sehe im Gutachten keine Qualitätsmängel“, so Strafrichter Reitz.

Die Sicht der angeklagten Aktivistin war klar: „Es geht nicht um Atteste, sondern darum, ein Exempel zu statuieren und Menschen mundtot zu machen.“ Die Liste ihrer Erkrankungen berechtige sie zu einer Maskenbefreiung. Sie habe sich nichts vorzuwerfen. Der Arzt war sich ebenfalls keiner Schuld bewusst: „Ich habe nichts erfunden oder wider besseren Wissens Atteste ausgestellt.“

Am Ende folgte Strafrichter Reitz der Staatsanwaltschaft und nannte die unrichtigen Gesundheitszeugnisse eine „schriftliche Lüge“ des Arztes. Nur bei der Höhe der Geldstrafe wich er nach unten ab. Schließlich war der Arzt in 46 Berufsjahren nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem hatte er nur wenigen, langjährig bekannten Patienten solche Atteste ausgestellt: „Sie haben kein Geschäft mit dahergelaufenen Patienten gemacht“, so der Richter.