"Grabsteinrüttler" auf Erlangens Friedhöfen

8.4.2021, 12:30 Uhr

Frau Petri, ist es nicht etwas pietätlos an Grabmalen zu rütteln?

Die jährliche Standsicherheitsüberprüfung ist gesetzliche Verpflichtung für den Friedhofsträger und dient in erster Linie der Vermeidung von Unfällen durch umstürzende Grabsteine. Dazu wird nicht pietätlos an den Grabmalen "gerüttelt", sondern Fachleute aus dem Friedhofsbereich, darunter regelmäßig ein Steinmetz mit Helferin oder Helfer, führen mit einem geeichten Prüfgerät den vorgeschriebenen Prüfdruck von 0,5 Kilonewton kN durch, das entspricht 50 Kilogramm.

Was könnte im schlimmsten Fall passieren, wenn ein Grabstein umfällt?

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Falls das Fundament und der daraufgesetzte Grabstein sich so weit gelockert haben, dass sie umstürzen können, ist außer Sachbeschädigung des Nachbargrabes auch eine Verletzung bis zur Todesfolge bei Grabbesuchern nicht ausgeschlossen. Das ist unter allen Umständen zu vermeiden. 

Was unternehmen Sie, falls das Grabmal wackelt?

Zunächst wird sofort ein Aufkleber am Grabstein angebracht, damit die Grabrechtsinhaber oder Besucherinnen und Besucher gewarnt sind. 

Die Techniker informieren die Friedhofsverwaltung und es wird sehr zeitnah ein postalisches Schreiben an die Nutzungsberechtigten versandt mit der Aufforderung, das Grabmal innerhalb einer Frist von vier Wochen fachgerecht richten zu lassen.

Nur, wenn Gefahr in Verzug ist, zum Beispiel, wenn ein Grabstein ohne jegliche Verankerung lose auf dem Fundament steht, wird zum Schutz der Besucher der Grabstein vorsichtig eingelegt. 

Übrigens wird die Standsicherheitsüberprüfung dieses Jahr erstmals online verarbeitet, da wir seit kurzem ein digitales Friedhofsprogramm betreiben, in das neue Datenbestände mittels Tablet auch vor Ort eingepflegt werden können.