Puma gegen Pudel: Karlsruhe entscheidet den Logo-Streit

2.4.2015, 11:56 Uhr

Kennt man doch: So schaut der Puma aus. © dpa

Er springt. Wie der Puma. Aber er ist ein Pudel. Die Ähnlichkeit, die das Konkurrenten-Logo mit dem der Herzogenauracher aufweist, geht diesen gehörig gegen den Strich. Puma beanstandet die Verletzung seiner Kennzeichenrechte und fordert von Pudel die Löschung seiner Wort-Bild-Marke.

2009 bekamen die Franken in Hamburg vor Landes- und Oberlandesgericht Recht. Doch der Konkurrent ging in Revision. Am Donnerstag ist nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefordert. Er muss entscheiden, ob Pudel seine Marke löschen muss - oder der Pudel auch ein (bisschen) Puma sein darf.

"Ich hoffe, dass der BGH mehr Humor hat als die anderen Gerichte", sagte der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Hamburg war in der Vorinstanz der Klage von Puma gefolgt. Gegen dieses Urteil vom März 2013 legte Horn Revision ein.

Auch bei einem witzigen Motiv wie auf den Pudel-T-Shirts Horns werde "im Markenrecht alles nach ganz ernsten Kriterien abgehandelt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Ein Pudel sei zwar kein Puma. Es müsse aber geprüft werden, ob es nicht eine gedankliche Verknüpfung gebe, die das Markenrecht von Puma verletze.

Möglicherweise habe der Beklagte die Sogwirkung der bekannten Marke nutzen wollen, um kommerzielle Vorteile zu erzielen. Horn berufe sich zu Unrecht auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, sagte die Anwältin von Puma und beantragte, die Revision zurückzuweisen.

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