Maskenpflicht in Nürnbergs Innenstadt: Was erlaubt ist - und was nicht

13.11.2020, 10:00 Uhr

In der Nürnberger Innenstadt gilt vielerorts die Maskenpflicht. © Michael Matejka

Die gesamte Fußgängerzone, der Hauptmarkt und der Tiergärtnertorplatz, der Plärrer und die Gostenhofer Hauptstraße: In Nürnberg gilt in der Innenstadt in weiten Teilen Maskenpflicht. Sie soll das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus verringern. „Die Mund-Nase-Bedeckung kann zum Essen oder Rauchen kurz abgenommen werden, das ist aus Sicht der Stadt zulässig“, sagt Robert Pollack vom Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. Freilich sollen die Passanten ausreichend Abstand zu ihren Mitbürgern halten.

Auch bei Radfahrern, die nur schnell ein kurzes Stück durch Gebiete mit erweiterter Maskenpflicht fahren, drückt die Polizei laut Pollack ein Auge zu. „Wer der Maskenpflicht aber missbräuchlich nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen“, warnt der Ordnungsamt-Mitarbeiter.

Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht keine generelle Maskenpflicht in der Öffentlichkeit vor. Städte, Gemeinden und Landkreise können sie jedoch anordnen und die Details regeln.

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Während in den meisten fränkischen Städten mit Maskenpflicht in den Innenstädten Ausnahmen zum Essen und Rauchen gemacht werden, ist man beispielsweise in Würzburg strenger: Dort dürfe sich niemand von der Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen selbstständig befreien – erst recht nicht, um eine Zigarette zu rauchen, heißt es laut Medienberichten aus dem dortigen Rathaus.