Neue Befehlslage der Bundeswehr

Arrest und Entlassung: Erste Berufsgruppe mit Impfpflicht - das droht Verweigerern

3.12.2021, 20:52 Uhr

Bundeswehrangehörige drohen bei einer Corona-Impfverweigerung empfindliche Konsequenzen. © Marijan Murat/dpa

Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft müssten auch mit Blick auf die Hilfe in der Pandemie erhalten werden. Ein vollständiger Schutz nicht geimpfter Frauen und Männer solle "so schnell wie möglich" hergestellt werden. Dies geht aus einem Schreiben von Heeresinspekteur Alfons Mais hervor, das der dpa vorliegt.

Impfung "duldungspflichtig"

Nach monatelangen Diskussionen hatte das Verteidigungsministerium vergangene Woche die Corona-Impfung für die mehr als 180.000 Soldaten "duldungspflichtig" gemacht. Sie gehört nun zum sogenannten Basis-Impfschema. Die Impfung wird damit in einer ersten Berufsgruppe zur Vorschrift - mit dem Soldatengesetz als Grundlage.

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"Bei der Umsetzung dieser Befehlslage ist darauf zu achten, dass es zu keiner Stigmatisierung oder Ausgrenzung bisher ungeimpfter Soldatinnen und Soldaten kommt, um das innere Gefüge in unseren Reihen zu wahren", schreibt Mais an die "Herren Generale". "Dennoch ist nicht auszuschließen, dass einzelne Soldatinnen und Soldaten der Duldungspflicht der Covid-19-Schutzimpfung nicht nachkommen und entsprechende Befehle nicht befolgen werden."

Kürzung des Gehalts und Beförderungsverbot

Mais verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres, wonach die Duldungspflicht nicht zu beanstanden sei. Es ging dabei um einen Soldaten, der sich gegen acht Tage Disziplinararrest wegen verweigerter Impfung gewehrt hatte. Das Gericht habe zudem ausgeführt, dass vor allem eine wiederholte Befehlsverweigerung eine Wehrstraftat sei - was mit Kürzung des Gehalts, Beförderungsverbot oder Herabsetzung des Dienstgrads geahndet werde.

"Die Duldungspflicht ist eine militärische Besonderheit. Sie bedeutet, dass Soldatinnen und Soldaten zu Impfungen verpflichtet sind, deren Anwendung von den einschlägigen Fachgesellschaften zur Vermeidung von bestimmten Infektionserkrankungen empfohlen wird", erläuterte ein Ministeriumssprecher. Dies sei im Soldatengesetz verankert. Die Duldungspflicht sei ein "Stützpfeiler für den Erhalt der Führungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr".

Zahl der Impfverweigerer unklar

Gegen die verpflichtenden Corona-Impfungen waren bei der Bundeswehr zunächst die Beteiligungsgremien Sturm gelaufen, obwohl eine ganze Reihe anderer Impfungen vorgeschrieben sind - gegen teils weniger gefährliche oder weniger ansteckende Krankheiten. Ein Schlichtungsausschuss hatte sich dann dafür ausgesprochen. Insgesamt sei der Anteil geimpfter Soldaten mit wohl mehr als 80 Prozent jetzt schon höher als in der gesamten Bevölkerung, heißt es in der Bundeswehr. Es gebe noch keine genaue Zahl der Impfverweigerer.

In Fällen, "in den Soldatinnen und Soldaten der Duldungspflicht und den ihnen hierzu gegebenen Befehlen nicht nachkommen", halte er Vorermittlungen mit dem Ziel eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens letztlich für unvermeidbar, schreibt Heeresinspekteur Mais. Bei Zeitsoldaten bis zum Ende des vierten Dienstjahrs und bei freiwillig Wehrdienstleistenden sei fristlose Entlassung geboten. Andernfalls drohe eine "ernstliche Gefährdung für die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe".