Bundesrat verschärft Sexualstrafrecht und Prostitutionsgesetz

23.9.2016, 16:07 Uhr

Der Bundesrat billigt das Gesetzesvorhaben. © Oliver Mehlis/Archiv (dpa)

Das neue Sexualstrafrecht soll die Rechte der Opfer von Sexualdelikten künftig stärken. Der Bundesrat billigte das Gesetzesvorhaben am Freitag in Berlin. Der Bundestag hatte die Pläne Anfang Juli beschlossen.

Demnach macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

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Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen. Unter Strafe gestellt werden außerdem Straftaten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln.

Der Bundesrat hat am Freitag außerdem das Gesetz zum Schutz von Prostituierten in Deutschland verabschiedet. Es sieht unter anderem eine Anmeldepflicht und eine regelmäßige Gesundheitsberatung für Prostituierte vor. Auch eine Kondompflicht für Freier wird künftig festgeschrieben. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte: "Heute haben wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland weiter gestärkt." Mit dem neuen Gesetz erhielten Bordellbetreiber klarere Regeln, die vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses, die vor allem von den Grünen gefordert worden war, wurde mit Mehrheit des Bundesrats abgelehnt. Gegner des Gesetzes befürchten, dass die Anmeldepflicht viele Prostituierte in die Illegalität treibe.