Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen abgelehnt

13.4.2021, 16:00 Uhr

Seit Anfang dieser Woche gilt in Bayern eine generelle Testpflicht in Schulen. © Karl-Josef Hildenbrand, dpa

In Bayern gilt nun seit Anfang der Woche eine generelle Testpflicht an Schulen, unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Kinder und Jugendliche sollen zweimal wöchentlich in der Schule mit einem PCR-, Schnell- oder Selbsttest auf das Coronavirus getestet werden. Gegen diese Regelung haben die Eltern einer Grundschülerin einen Eilantrag an den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gestellt. Auch die Forchheimer Anwaltskanzlei Bögelein und Dr. Axmann stellte einen Antrag gegen die Testpflicht an den Verwaltungsgerichtshof. Dabei stützt sie sich auf einen vorherigen Eilantrag vom März, in dem es allerdings um eine generelle Testpflicht für Beschäftigte von Pflege- und Altenheimen ging. Dieser wurde vom Gericht vorläufig außer Vollzug gesetzt.


Werbung
Werbung


Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Eilantrag der Grundschülerin abgelehnt. Als Begründung führte das Gericht an, dass aufgrund der aktuellen Infektionslage keine rechtlichen Bedenken vorliegen, wie es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofes heißt. Allerdings betont das Gericht, dass das Testen freiwillig sei, was zur Folge habe, dass Angebote zum Distanzunterricht gegeben sein müssen. Erst, wenn das freiwillige Testen abgelehnt wird, wird es zur Pflicht, da kein Nachteil für die Schüler entstehen soll. "Entfiele für den Fall des fehlenden Einverständnisses eine Beschulung insgesamt, sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen, weil Schülerinnen und Schülern dann aus einer Weigerung Nachteile entstünden", heißt es dazu in der Pressemitteilung.

In der Pressekonferenz vom Dienstag äußerte sich Kultusminister Piazolo unter anderem erneut zu diesem Thema und betont, dass die Tests vor Ort in den Schulen stattfinden müssen, da sich die Ansteckungszahlen bei Kindern und Jugendlichen über die Osterferien erhöht hätten. Zudem wurde bekanntgegeben, dass die Lockdown-Maßnahmen um drei Wochen bis zum 9. Mai verlängert werden.