Gericht: Deutschland muss abgewiesenen Flüchtling zurückholen

14.8.2019, 10:45 Uhr

Die Entscheidung der Bundespolizeidirektion München stelle hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte dar und sei "voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen", erklärte das Verwaltungsgericht München in einem Beschluss vom 8. August. Nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl ist es die erste Entscheidung dieser Art - gut ein Jahr, nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein Rücknahme-Abkommen mit Griechenland geschlossen hatte.


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