Gescheitertes Volksbegehren Mietenstopp: Klarer politischer Auftrag

16.7.2020, 16:32 Uhr

Sechs Jahre Mietstopp war das Ziel, doch das Verfassungsgericht entschied, das Volksbegehren sei nicht zulässig. © Jennifer Weese, dpa

Juristisch hat der Verfassungsgerichtshof der Staatsregierung den Rücken gestärkt. Das Mietrecht ist Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren können sich aber nur mit Landesgesetzen befassen.


Werbung
Werbung


Das ist vordergründig ein juristischer Erfolg, aber das dahinterliegenden Problem birgt einen klaren politischen Auftrag. Und zwar an die Koalition aus CSU und Freien Wählern. Das Land Berlin hat mit seinem Mietendeckel Fakten geschaffen, die zwar umstritten sind, aber den Opfern der Mietensteigerungen zugute kommen.

Das Volksbegehren zum Mietenstopp artikuliert gerade auch im Freistaat einen Unmut, der für manche Menschen sogar zur Existenzfrage wird. Süddeutschland ist bei Immobilien traditionell Hochpreisgebiet. Das gilt für Käufe wie für den Mietzins. Und die Zahl von Sozialwohnungen oder günstigen Genossenschaftsbauten geht dramatisch zurück.



Wenn oft mehr als die Hälfte des Einkommens für die Miete nötig ist, muss der Staat noch energischer gegensteuern – und da ist vor allem das Land gefragt. Alle Fördermaßnahmen für Neubauten haben bisher den immensen Preisanstieg der Mieten nicht deutlich bremsen können.