Ausnahmefälle

Kostenlose Corona-Tests in Apotheken: Wer hat einen Anspruch darauf?

15.10.2021, 12:09 Uhr

Eine Apotheke in der Frankfurter Innenstadt wirbt mit "Corona Covid-19 Antigen-PoR Schnelltest. Kostenlos testen lassen". © Arne Dedert, dpa

Die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung ist am Montag, den 11. Oktober, in Kraft getreten. Große Änderungen, die sich daraus ergeben haben, betreffen auch die in Apotheken durchgeführten Antigentests.

Seitdem kostenlose Tests für alle Bürger abgeschafft wurden, hat nun nur ein begrenzter Personenkreis Anspruch auf die kostenlosen Apothekentests. Dies sind in Deutschland insbesondere:

- Kinder unter 12 Jahren, oder deren zwölfter Geburtstag weniger als drei Monate zurückliegt

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- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können. Dazu gehören auch Schwangere, allerdings nur im ersten Schwangerschaftstrimester.

- Personen, die sich zum Zeitpunkt des Tests aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion in Quarantäne befinden, wenn der Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.

- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten und dies durch einen schriftlichen Nachweis des Gesundheitsamtes oder des behandelnden Arztes vorlegen können.

- Personen, deren Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko als Statusanzeige meldet.

- Personen, die kurz vor der Aufnahme in Einrichtungen und Unternehmen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime stehen.

- Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeiten oder arbeiten sollen.

- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19- Impfstoffen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben.

Darüber hinaus gibt es Personengruppen, deren Anspruch auf einen kostenlosen Test zeitlich begrenzt ist. Dazu zählen:

- Schwangere und Personen unter 18 Jahren, begrenzt bis 31. Dezember 2021.

- Stillende, die bis zum 17. Dezember 2021 einen Mutterschaftsausweis vorlegen können.

- Studierende, aber nur dann, wenn sie mit einem Impfstoff gegen Corona geimpft sind, der nicht vom Paul-Ehrlich-Institut auf dessen Homepage gelistet ist. In den meisten Fällen handelt es sich um Impfungen, die in Nicht-EU-Ländern verabreicht werden. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Wichtig zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Testung Symptomfreiheit besteht.

Diese Sonderregelungen gelten in Bayern

Obwohl kostenlose Testungen für alle Bürger in Bayern abgeschafft wurden, können jedoch Studierende sowie Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin einige kostenlose Testangebote nutzen.

Studierende, die einen Test benötigen, erhalten diesen in der Regel von der Hochschule selbst oder von einem von der Hochschule beauftragten Dienstleister. Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen können sich in den lokalen Testzentren testen lassen, sofern sie von ihrer jeweiligen Einrichtung eine Berechtigungsbescheinigung erhalten haben.

Außerdem liegt es an den Apotheken, ob sie Antigentests anbieten. Die Inhaber bestimmen es selbstständig anhand individueller Möglichkeiten. In Bayern sind es knapp 900.

Welche Apotheken Antigen-Tests anbieten, können Interessierte unter www.mein-apothekenmanager.de erfahren.

Dieser Artikel vom 13. Oktober wurde am 15. Oktober aktualisiert.