Kubicki warnt AfD vor Maskenpflicht-Verstoß

26.10.2020, 11:14 Uhr

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, nimmt vor der Befragung der Bundesregierung im Plenum im Bundestag die Maske ab. Das ist legitim. Viele ihrer Kollegen weigern sich jedoch, sie an die Maskenpflicht im Plenarsaal zu halten.  © Michael Kappeler, dpa

"Die Abgeordneten der AfD können es gerne darauf ankommen lassen", sagte Kubicki dem Handelsblatt. "Im Zweifel drohen ihnen allerdings Ordnungsruf, Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro oder gar der Sitzungsausschluss bei hartnäckiger Weigerung, eine Maske zu tragen." Bereits heute tagen zahlreiche Bundestagsausschüsse in Berlin, von Mittwoch bis Freitag kommt das Plenum zusammen.

Ausnahme am Rednerpult oder am Platz

Seit dem 6. Oktober gilt eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: In allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, muss demnach ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie - im Plenarsaal und in Sitzungsräumen - Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Die Vorschrift betrifft die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete.

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Eine Aufforderung von 19 Abgeordneten und neun Mitarbeitern der AfD an Schäuble, eine dahingehende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, wies das Justiziariat des Bundestags zurück. Schäubles Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei formell und materiell rechtmäßig, teilte die Bundestagsverwaltung mit.

Verfassungsgerichtshof hat klare Position

Kubicki sagte, die AfD werde es schwer haben, gegen die Maskenpflicht juristisch vorzugehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe bereits im September erklärt, dass das Tragen der Maske "kein unzulässiger Eingriff ins freie Mandat" sei, fügte der FDP-Bundesvize hinzu. "Aber es geht der AfD ohnehin nur um politische Provokation."