Lockerung der Corona-Regeln: So ist der aktuelle Stand

29.6.2020, 15:02 Uhr

Mit den Lockerungen kehrt Deutschland langsam wieder zur Normalität zurück - hier in einem Wildpark in Schleswig-Holstein. © Carsten Rehder, dpa

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.


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Die Kontaktbestimmungen in den Bundesländern

BADEN-WÜRTTEMBERG: Vom 1. Juli an dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen (statt bislang 10) aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.

BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr.

BERLIN: Seit Samstag fällt die Pflicht zu Kontaktbeschränkungen weg. Bis dahin gilt: Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen - unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

BREMEN: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Zudem dürfen sich maximal bis zu zehn Personen aus mehreren Haussständen - also maximal zehn – treffen.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen. Gehören die Personen maximal zwei Haushalten an, dürfen es auch mehr sein.

NIEDERSACHSEN: Gruppen von bis zu zehn Personen dürfen sich treffen - sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen sich bis zum 30. Juni nur zwei Menschen im Freien treffen, wenn sie nicht aus einem Haushalt sind. Grund ist der Corona-Ausbruch bei Tönnies.

RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.

SACHSEN-ANHALT: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden. Ab 2. Juli soll eine Kontaktempfehlung das Kontaktverbot ersetzen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.

THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

Das sind die Regelungen für Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen ab Montag wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

BAYERN: Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder Präsenzunterricht an den Schulen. Vom 1. Juli an sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

BERLIN: In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

BRANDENBURG: Kitas haben wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

BREMEN: Kitas und Grundschulen sind im Land Bremen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Der Präsenzunterricht an anderen Schulen ist stark eingeschränkt und soll nach und nach ausgeweitet werden.

HAMBURG: Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder die Kitas besuchen. Seit Mitte der Woche sind Schulferien. Schulsenator Ties Rabe (SPD) geht davon aus, dass die Schulen nach den Sommerferien wieder ohne Mindestabstand in den Regelbetrieb gehen können.

HESSEN: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über, am 6. Juli sollen sie wieder vollständig öffnen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In den Grundschulen läuft wieder der normale Präsenzunterricht, Eltern können aber entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach dem Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.

NIEDERSACHSEN: Die Kitas sind in einem eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler müssen wieder täglich in die Schule gehen. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf sind Schulen und Kitas wieder geschlossen. Am Montag beginnen die Sommerferien.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler gehen zumindest zeitweise wieder zur Schule. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.

SAARLAND: Im Laufe des Junis sind alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückgekehrt. Kitas haben wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

SACHSEN: Sachsens Kitas können ab Montag zum Regelbetrieb übergehen – allerdings mit erhöhten Hygieneauflagen. An Grundschulen bleibt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder bis zu den Sommerferien bestehen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Seit Freitag haben die Schüler Ferien. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren.

THÜRINGEN: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.

Feste und Veranstaltungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich - sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.

BAYERN: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.

BERLIN: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis 1. Oktober schrittweise von derzeit 150 auf 1000 erhöht. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen ab Samstag bis zu 1000 und ab 1. September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen – derzeit sind es noch 500. Diese Obergrenzen gelten fortan auch für private/familiäre Veranstaltungen.

BRANDENBURG: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden.

BREMEN: In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben.

HAMBURG: In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.

HESSEN: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Es gilt eine Obergrenze von 250 Menschen. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra genehmigt werden.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Obergrenze liegt für Veranstaltungen im Freien bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind von dort an möglich, bei besonderen Familienfeiern wie Hochzeiten, Jugendweihen und Beerdigungen sind es 75 Menschen. Zusammenkünfte aus familiären Anlässen – wie etwa Hochzeiten - können in Gaststätten als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen in separaten Räumlichkeiten durchgeführt werden.

NIEDERSACHSEN: Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Schüler dürfen Abschlusspartys auch mit mehr Teilnehmern feiern, wenn ausschließlich die Schüler einer Klasse oder eines Jahrgangs teilnehmen. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf sind Zusammenkünfte bis zum 30. Juni verboten.

RHEINLAND-PFALZ: Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln - ab Mittwoch dann bis zu 150. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden, seit Mittwoch sind draußen bis zu 350 Menschen möglich.

SAARLAND: Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen sind unter Auflagen wieder erlaubt.

SACHSEN: Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Ab 30. Juni dürfen sich bei Familienfeiern außerhalb privater Räume bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.

SACHSEN-ANHALT: Es sind private Feiern mit bis zu 20 Menschen erlaubt, ab 2. Juli sollen bis zu 50 Menschen gestattet sein. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen. Ab 2. Juli sollen bei fachkundig organisierte Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Menschen erlaubt sein, in Innenräumen ist die Teilnehmerzahl zunächst auf 250 begrenzt, ab 1. September auf 500. Messen und Ausstellungen können dann auch erlaubt werden – wenn Hygienekonzepte vorliegen und es eine Zugangsbegrenzung gibt (eine Person auf 10 Quadratmetern).

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 - vorausgesetzt sie sitzen.
Veranstaltungen mit über 250 Personen sind untersagt. Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind neu mit bis zu 50 Personen unter Auflagen auch in geschlossenen Räumen möglich. Veranstaltungen mit Marktcharakter sind nun statt mit 100 Personen mit bis zu 250 Personen außerhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen innerhalb geschlossener Räume zulässig.
Sportdarbietungen bleiben weiterhin auf den Außenbereich beschränkt. Familienfeiern sind im Freien für bis zu 50 Personen erlaubt, drinnen sind es nur 10 oder die Angehörigen zweier Haushalte. Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt, Tanzen ist tabu.

THÜRINGEN: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.

BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.

NIEDERSACHSEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.

THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

So werden Demonstrationen gehandhabt

BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

BAYERN: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

BERLIN: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

BRANDENBURG: Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

HAMBURG: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

HESSEN: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Demos unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf sind Demos bis zum 30. Juni verboten.

RHEINLAND-PFALZ: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

SACHSEN: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.

THÜRINGEN: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.