Maskenpflicht in Bayern: Neue Details und Bußgeld bei Verstoß

23.4.2020, 06:52 Uhr

In Bayern gilt künftig beim Einkaufen und im Nahverkehr eine Maskenpflicht, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. © Philipp von Ditfurth, dpa

"Die Höhe muss man sehen", sagte der CSU-Politiker am Dienstag in München. Sie werde vom Innenministerium in den kommenden Tagen in den Corona-Bußgeldkatalog eingearbeitet. Herrmann betonte, dass die Polizei aber auch das Personal in Bussen und Bahnen angehalten werde, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. Dies werde ähnlich erfolgen, wie auch die Kontrollen der bisherigen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie.


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Von kommendem Montag an gibt es im Freistaat in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr eine Pflicht, Mund und Nase zu verhüllen. Die Maskenpflicht soll für Kinder ab sieben Jahren gelten, wie das Kabinett am Dienstag in München entschied.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die Menschen in Bayern dazu aufgerufen, die Mund-Nasen-Bedeckung ab sofort zu tragen: "Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt zwar erst ab nächster Woche. Aber es ist schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen."

Da in Bussen, Bahnen und auch Geschäften kurzfristig sehr "undefinierte Gruppen" von Menschen aufeinandertreffen könnten, sei im Falle einer Infektion die spätere Nachverfolgung weiterer Personen sehr schwer, betonte Herrmann. "Es ist ein Gebot der Vernunft, die Masken hier zu tragen."

Als Maske gilt nicht nur ein medizinischer Mund-Nase-Schutz oder eine selbstgenähte Maske oder auch nur ein Schal oder ein Halstuch. Ziel der Bedeckung ist es, die Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren.

Die bayerische Staatsregierung war in der Frage zunächst anderer Meinung und hatte nur ein Maskengebot auf freiwilliger Ebene angeregt. Am Wochenende waren dann aber die Freien Wähler vorgeprescht und hatten sich für eine Verpflichtung ausgesprochen.

Noch vor der landesweiten Maskenpflicht gelten schon ab Mittwoch im oberbayerischen Rosenheim und ab Donnerstag im niederbayerischen Straubing regional begrenzte Maskenpflichten in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr.


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